Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen oder erheblichen psychischen Belastungen. Dazu gehören beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen oder Suchterkrankungen. Psychotherapie kann jedoch auch Menschen unterstützen, die unter belastenden Lebenssituationen, Beziehungskonflikten, chronischem Stress oder problematischen Verhaltensmustern leiden. Ziel der Psychotherapie ist es, psychisches Leiden zu lindern, Verhaltensweisen besser zu verstehen und Betroffene dabei zu unterstützen, ihren Alltag wieder bewältigen zu können.
Dabei arbeiten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wissenschaftlich fundiert. In Deutschland werden bestimmte psychotherapeutische Verfahren von den Krankenkassen anerkannt. Dazu zählen unter anderem:
- Verhaltenstherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- analytische Psychotherapie,
- systemische Therapie.
Die Ausbildung wurde in Deutschland im Jahr 2020 grundlegend reformiert. Heute führt der Weg in den Beruf in der Regel über:
- ein universitär aufgebautes Psychotherapiestudium,
- eine staatliche Prüfung,
- die Approbation,
- eine anschließende mehrjährige Weiterbildung.
Früher verlief die Ausbildung anders. Damals absolvierten viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst ein Psychologiestudium und anschließend eine zusätzliche mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung. Deshalb gibt es heute unterschiedliche Ausbildungswege nebeneinander, die jedoch beide zur Approbation führen können.
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychotherapeut“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Nicht jede Person, die Gespräche über psychische Probleme anbietet oder Menschen in belastenden Lebenssituationen begleitet, darf sich so nennen. Wer psychotherapeutisch tätig sein und psychische Erkrankungen behandeln möchte, benötigt eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation.
Grundlage dafür ist das deutsche Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Dort ist geregelt, welche Ausbildung erforderlich ist und wer die Berufsbezeichnung führen darf.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Berufsgruppen:
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandeln psychische Erkrankungen mit psychotherapeutischen Verfahren.
- Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte mit einer Facharztausbildung für psychische Erkrankungen und dürfen Medikamente verschreiben. Neben psychotherapeutischen Gesprächen gehören vor allem medizinische Diagnostik, die Beurteilung körperlicher Ursachen psychischer Beschwerden sowie die medikamentöse Behandlung zu ihrem Aufgabenbereich.
- Psychologinnen und Psychologen haben Psychologie studiert, sind aber nicht automatisch psychotherapeutisch ausgebildet. Sie arbeiten in sehr unterschiedlichen Bereichen, etwa in Beratung, Forschung, Personalentwicklung, Schulen, Kliniken oder der Verkehrspsychologie. Auch in psychosozialen Beratungsstellen oder im Bereich der Krisenintervention sind Psychologinnen und Psychologen tätig.
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen psychotherapeutisch tätig sein. Im Unterschied zu approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie keine einheitlich geregelte wissenschaftliche Hochschulausbildung. Deshalb werden Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt.
Gerade für Betroffene ist diese Unterscheidung oft nicht leicht verständlich. Begriffe wie „Coach“, „Beraterin“, „Therapeut“ oder „psychologische Beratung“ sind rechtlich teilweise nur eingeschränkt oder gar nicht geschützt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychotherapeut“ dagegen ist an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Quellen:
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Bundesministerium für Gesundheit
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Alle Quellen wurden abgerufen am 19.05.26