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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Kör­per­kon­takt

Nähe und Distanz gibt es nicht nur auf emo­tio­na­ler Ebe­ne, son­dern auch auf kör­per­li­cher. Ist es sinn­voll, wenn Hel­fen­de Hin­ter­blie­be­ne durch Kör­per­kon­takt zu beru­hi­gen oder zu trös­ten ver­su­chen? Das kann eine Berüh­rung des Unter­arms sein, das Drü­cken einer Hand oder eine leich­te Berüh­rung der Schul­ter.

Es gibt Grün­de, die wäh­rend eines Ein­sat­zes für den Kör­per­kon­takt mit einem Hin­ter­blie­be­nen spre­chen. So kom­men Stu­di­en zu dem Schluss, dass Berüh­run­gen als ange­nehm wahr­ge­nom­men wer­den und nega­ti­ve Emo­tio­nen wie aku­ten Stress redu­zie­ren kön­nen (Cru­cia­ni et al., 2021). Am wich­tigs­ten sind dabei soge­nann­te affek­ti­ve Berüh­run­gen. Dabei wird die Haut, bei­spiels­wei­se die Hand, sanft berührt und mit lang­sa­men, gleich­mä­ßi­gen Bewe­gun­gen leicht gestrei­chelt – mit einer Geschwin­dig­keit von etwa 1 bis 10 Zen­ti­me­tern pro Sekun­de (McGlo­ne et al., 2014).

Bei Berüh­run­gen, die als ange­nehm wahr­ge­nom­men wer­den, wei­ten sich bei einem Men­schen die Blut­ge­fä­ße, die Atmung wird tie­fer und die Herz­fre­quenz sinkt. Unter ande­rem daher kommt der beru­hi­gen­de Effekt. Die Wir­kung einer sol­chen Berüh­rung reicht so weit, dass Pati­en­ten sogar schnel­ler gene­sen, wenn sie unmit­tel­bar vor einer Ope­ra­ti­on von einem Arzt oder einer Ärz­tin bezie­hungs­wei­se einer Pfle­ge­kraft wert­schät­zend berührt wer­den (Schön­ber­ger, 2020).

Kör­per­kon­takt kann Gren­zen über­schrei­ten

Doch es gibt auch Grün­de, die klar gegen Kör­per­kon­takt mit Hin­ter­blie­be­nen spre­chen. Zum Bei­spiel gibt es Men­schen, die von Frem­den ein­fach nicht berührt wer­den möch­ten. Sie emp­fin­den das als über­grif­fig. Die Hel­fe­rin oder der Hel­fer hät­te damit eine kla­re Gren­ze über­schrit­ten, was das Ver­trau­en schmä­lern kann. Auch kul­tu­rel­le und reli­giö­se Prä­gun­gen beein­flus­sen, wie Berüh­rung erlebt wird und ob sie als tröst­lich oder als unan­ge­mes­sen wahr­ge­nom­men wird.

Auf Men­schen mit trau­ma­ti­schen Vor­er­leb­nis­sen kann eine gut gemein­te Berüh­rung sogar bedroh­lich wir­ken. Stel­len wir uns für einen Moment die Situa­ti­on einer sol­chen Per­son vor: Sie hat gera­de einen nahen Ange­hö­ri­gen ver­lo­ren und ist des­we­gen nie­der­ge­schla­gen, viel­leicht auch ver­zwei­felt. Sie befin­det sich men­tal noch nicht wie­der im Gleich­ge­wicht. Genau in die­ser vul­ner­ablen Situa­ti­on kommt ein frem­der Mensch und macht genau das, was die betrof­fe­ne Per­son ver­mei­den möch­te: Er berührt sie. Kör­per und Psy­che kön­nen in die­sem Moment über­re­agie­ren. Die Situa­ti­on kann sogar zu einer Dis­so­zia­ti­on füh­ren (Ste­vens et al., 2024). Der oder die Hel­fen­de hät­te in die­sem Fall genau das Gegen­teil von dem erreicht, was eigent­lich das Ziel war – näm­lich zu beru­hi­gen.

Daher ist Kör­per­kon­takt – wie vie­les im Bereich der Kri­sen­in­ter­ven­ti­on – kein Stan­dard­in­stru­ment, son­dern ein Ange­bot, das nur dann hilf­reich ist, wenn es gewollt und stim­mig ist. Ein Hin­weis dar­auf, dass eine Hin­ter­blie­be­ne offen für Kör­per­kon­takt sein könn­te, ist, wenn sie selbst Nähe sucht oder eine Hel­fen­de berührt. Weicht sie dage­gen zurück, wen­det ihren Blick ab oder ver­spannt sich, wenn sich eine Hel­fen­de nähert, sind das deut­li­che Anzei­chen, die gegen einen Kör­per­kon­takt spre­chen.

Berüh­rung darf kei­ne Über­ra­schung sein

Am sinn­volls­ten ist es häu­fig, die Hin­ter­blie­be­ne zu fra­gen, was sie möch­te: „Frau Gloß, wäre eine Berüh­rung jetzt hilf­reich für Sie?“ oder „Möch­ten Sie, dass ich Ihre Hand hal­te?“ Beson­ders respekt­voll ist ein Ange­bot wie: „Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie mei­ne Hand neh­men.“ Das holt die Hin­ter­blie­be­ne aus einer pas­si­ven Rol­le her­aus und gibt ihr Kon­trol­le zurück. In die­sem Fall nimmt sie die Hand und lässt sie auch wie­der los, wenn sie sie nicht mehr möch­te. Sie wird aktiv.

Wich­tig ist, dass die Berüh­rung für die Hin­ter­blie­be­ne kei­ne Über­ra­schung ist. Außer­dem soll­ten sich Betrof­fe­ne nicht fest­ge­hal­ten füh­len. Zeigt die Per­son auch nur mini­ma­le Anzei­chen von Unwohl­sein, soll­te die Berüh­rung sofort been­det wer­den.

Berüh­run­gen sind übri­gens kei­ne Ein­bahn­stra­ße. Soll­ten Hel­fen­de nicht bereit dazu sein, einen ande­ren Men­schen zu berüh­ren oder von ihm berührt zu wer­den, müs­sen sie das selbst­ver­ständ­lich nicht anbie­ten und ent­spre­chen­den Bit­ten von Hin­ter­blie­be­nen nicht nach­kom­men. Jede Hel­fe­rin und jeder Hel­fer steckt die eige­nen Gren­zen für sich ab – ohne sich dafür recht­fer­ti­gen zu müs­sen. Es gibt auch Hel­fe­rin­nen und Hel­fer, die die­se Fra­ge von Fall zu Fall ent­schei­den. Für sie ent­schei­det unter ande­rem die Sym­pa­thie, ob sie einen ande­ren Men­schen berüh­ren wol­len oder nicht. Manch­mal spielt auch die Fra­ge eine Rol­le, wie gepflegt die ande­re Per­son ist.

Eine Alter­na­ti­ve zum Kör­per­kon­takt kann eine soge­nann­te Ko-Regu­la­ti­on ohne Berüh­rung sein, zum Bei­spiel eine klei­ne, gemein­sa­me Atem­übung („Atmen wir ein­mal gemein­sam lang­sam aus.“). Hilf­reich kann es auch sein, dem Betrof­fe­nen etwas anzu­bie­ten – bei­spiels­wei­se ein Taschen­tuch, Was­ser oder eine Decke. Die­ser „Ersatz­kon­takt“ kann eben­falls dazu bei­tra­gen, einem ande­ren Men­schen Sicher­heit zu ver­mit­teln.

Sei­te 11/14

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