Begrenzen, Priorisieren und Verankern schaffen einen äußeren Rahmen. Doch selbst wenn Raum und Zeit wieder etwas klarer erscheinen, bleibt bei vielen Hinterbliebenen ein anderes Erleben bestehen: Ohnmacht.
Ein Todesfall konfrontiert Menschen mit einer Erfahrung, die sich ihrem Einfluss vollständig entzogen hat. In der Akutphase kann es deshalb hilfreich sein, nicht nur Struktur von außen anzubieten, sondern den Hinterbliebenen das Gefühl zu vermitteln, dass sie einen Einfluss auf die Situation haben. In der Psychologie wird dieses Erleben als Selbstwirksamkeit bezeichnet – also die Überzeugung, durch eigenes Handeln Einfluss auf eine Situation nehmen zu können (Bandura, 1977). Selbstwirksamkeit entsteht dabei nicht nur durch große Entscheidungen. Sie kann auch auf einer sehr basalen Ebene entstehen.
Ein Beispiel: Frau Gloß sitzt regungslos am Tisch. Ihre Hände liegen ineinander verschränkt. Auf Ansprache reagiert sie kaum. Der Helfer kann die Aufmerksamkeit in diesem Fall auf eine kleine, realisierbare Handlung richten: „Frau Gloß, möchten Sie sich anders hinsetzen? Ist der Stuhl so in Ordnung?“ Diese Frage scheint unscheinbar. Doch sie fordert eine minimale Entscheidung. Vielleicht rückt Frau Gloß den Stuhl ein Stück. Vielleicht schüttelt sie den Kopf. In beiden Fällen geschieht etwas: Sie trifft eine Wahl.
Handlungsspielräume vermitteln Selbstwirksamkeit
Selbstwirksamkeit kann auch über körperliche Aktivierung entstehen. „Möchten Sie das Fenster einen Spalt öffnen?“ oder „Können Sie mir bitte kurz sagen, wo das Glas steht?“ Solche Bitten sind keine Ablenkung. Sie sind bewusste Angebote zur Beteiligung. Wichtig ist dabei die innere Haltung der Helfenden. Es geht nicht darum, Betroffene zu beschäftigen oder sie „in Gang zu bringen“. Es geht darum, ihnen Handlungsspielräume zurückzugeben, die durch den Todesfall innerlich blockiert wurden.
Manche Helfende neigen – aus Mitgefühl – dazu, möglichst viel zu übernehmen und Hinterbliebene zu entlasten: Sie sprechen, organisieren und regeln. Kurzfristig entlastet das tatsächlich. Doch beim Hinterbliebenen kann es ungewollt die innere Botschaft verstärken: „Ich kann gerade selbst nichts machen.“ Professionelle Begleitung bedeutet hier oft Zurückhaltung. Einen Moment länger warten. Eine Frage stellen statt handeln. Ein Angebot machen statt übernehmen.
Möglicherweise fühlt sich Frau Gloß überfordert von dem Gedanken, ihren Bruder anzurufen und von dem Todesfall zu berichten. Sie fragt die Helfenden: „Können Sie bitte meinen Bruder anrufen und ihn fragen, ob er kommen kann?“
In der Regel ist es sinnvoll, dieser Bitte nicht nachzukommen. Es zu tun, würde bedeuten, die Hinterbliebene in ihrer gefühlten Hilflosigkeit zu belassen und dieses Gefühl womöglich sogar noch zu verstärken.
Übermitteln der Todesnachricht schafft Realität
Die Todesnachricht am Telefon zu überbringen, kann für sie auch aus einem zweiten Grund hilfreich sein. Solange ein Todesfall nur gedacht oder gehört wurde, bleibt er für viele Menschen innerlich noch ein Stück weit unwirklich. Die Realität ist zwar kognitiv bekannt, aber emotional oft noch nicht vollständig integriert.
In dem Moment jedoch, in dem Frau Gloß ausspricht: „Mein Mann ist gestorben“, geschieht etwas Entscheidendes. Frau Gloß wird nicht nur Empfängerin der Nachricht, sondern auch Überbringerin der Realität. Das Aussprechen macht die Situation in gewisser Weise verbindlicher. Viele Betroffene berichten später, dass sich der Tod in genau diesem Moment „wirklich“ angefühlt habe.
Das ist unter anderem ein Grund, warum manche Hinterbliebene zögern, bevor sie den Hörer in die Hand nehmen. Nicht nur, weil sie nicht wissen, was genau sie sagen sollen, nicht nur, weil sie Angst vor der Reaktion des anderen haben, sondern auch, weil sie selbst spüren: Wenn ich es ausspreche, wird es endgültig.
Das Zögern vor einem solchen Telefonat ist also nicht zwingend ein Zeichen mangelnder Entschlossenheit oder Organisationsfähigkeit, sondern unter Umständen (auch) Ausdruck eines inneren Anpassungsprozesses. Hinterbliebene stehen an der Schwelle zwischen zwei inneren Zuständen: dem noch teilweise unwirklichen Erleben des Geschehens und der beginnenden Anerkennung der Realität.
Helfende können Hinterbliebene behutsam unterstützen – etwa indem sie mit der Hinterbliebenen gemeinsam überlegen, welche ersten Sätze sie bei dem Telefonat sagen möchte („Ich habe eine schlimme Nachricht“, „Es ist etwas Trauriges geschehen.“) oder anbieten, beim Telefonat in der Nähe zu bleiben.
Auch Lob stärkt die Selbstwirksamkeit
Es gibt jedoch noch weitere Möglichkeiten, die Selbstwirksamkeit zu stärken. Laut Bandura (1977) ist eine Möglichkeit, die Betroffenen verbal zu ermutigen. Wenn Frau Gloß ihre Angehörigen telefonisch über den Todesfall informiert hat und vorher unsicher war, kann ein anschließendes „Das haben Sie gut gemacht“ dabei helfen, die Selbstwirksamkeit zu erhöhen.
Auch die sogenannte „stellvertretende Erfahrung“ kann helfen. Sie beruht darauf, dass sich Menschen oft an anderen orientieren. Bleiben wir bei dem Beispiel, dass es einem Hinterbliebenen schwerfällt, einen Angehörigen telefonisch über den Todesfall zu informieren. Ein Helfer kann in diesem Moment sagen: „Viele in Ihrer Situation tun sich schwer, die Angehörigen zu informieren.“ Solche Aussagen wirken indirekt. Sie zeigen Hinterbliebenen, dass ihre Reaktion nicht ungewöhnlich ist und dass andere Menschen ähnliche Situationen bewältigt haben. Dadurch entsteht die Zuversicht, dass die Betroffenen selbst auch handeln und die Situation meistern können.
Woran lässt sich erkennen, dass die Selbstwirksamkeit zurückkehrt?
Oft in kleinen Veränderungen: Die betroffene Person beginnt wieder damit, Ich-Sätze zu formulieren. Sie richtet sich körperlich auf. Sie schlägt selbst etwas vor. Sie bittet aktiv um Unterstützung, statt passiv zu reagieren.
Diese Zeichen bedeuten nicht, dass die Ohnmacht verschwunden ist. Sie zeigen lediglich, dass neben der Ohnmacht wieder Handlung möglich wird. In einer Situation, die in ihrem Kern nicht kontrollierbar ist, entsteht so zumindest ein Bereich, der wieder beeinflussbar erscheint.