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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Aus­blei­ben­de Schuld­ge­füh­le

Wie so oft in der Psy­cho­so­zia­len Not­fall­ver­sor­gung, gibt es auch bei der Fra­ge der Schuld­ge­füh­le nicht den einen Weg. Nicht immer fühlt sich bei­spiels­wei­se nach einem Ver­kehrs­un­fall jemand schul­dig. Im Gegen­teil: Manch­mal füh­len sich auch Men­schen unschul­dig, obwohl sie – objek­tiv betrach­tet – zumin­dest eine Teil­schuld an einem Ver­kehrs­un­fall haben dürf­ten, zum Bei­spiel, weil sie stark alko­ho­li­siert Auto gefah­ren sind (Lasog­ga & Mün­k­ner-Kra­mer, 2009).

Auch in die­sem Fall gilt die Faust­re­gel, dass eine Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­hel­fe­rin nicht wer­ten und kei­ne Vor­wür­fe machen soll­te. Mül­ler-Cyran (2006) weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass Ver­ur­sa­cher auch immer selbst betrof­fen sind. Unfall­tä­ter sind dem­nach immer auch Unfall­op­fer. Jeg­li­che Schuld von sich zu wei­sen, kann auch ein Weg sein, mit der belas­ten­den Situa­ti­on umzu­ge­hen.

Sei­te 9/10

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