Wie so oft in der Psychosozialen Notfallversorgung, gibt es auch bei der Frage der Schuldgefühle nicht den einen Weg. Nicht immer fühlt sich beispielsweise nach einem Verkehrsunfall jemand schuldig. Im Gegenteil: Manchmal fühlen sich auch Menschen unschuldig, obwohl sie – objektiv betrachtet – zumindest eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall haben dürften, zum Beispiel, weil sie stark alkoholisiert Auto gefahren sind (Lasogga & Münkner-Kramer, 2009).
Auch in diesem Fall gilt die Faustregel, dass eine Kriseninterventionshelferin nicht werten und keine Vorwürfe machen sollte. Müller-Cyran (2006) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verursacher auch immer selbst betroffen sind. Unfalltäter sind demnach immer auch Unfallopfer. Jegliche Schuld von sich zu weisen, kann auch ein Weg sein, mit der belastenden Situation umzugehen.