Neben der schützenden Funktion haben Schuldgefühle aber auch eine andere Seite: Viele Betroffene erleben sie als belastend.
Das ist insbesondere der Fall, wenn behördliche Ermittlungen eingeleitet werden und das Leben als unbescholtener Bürger plötzliche infrage gestellt wird. Betroffene fühlen sich dann mitunter nicht nur schuldig, sondern werden auch als Schuldige stigmatisiert (Trappe, 2001).
Polizeiliche Ermittlung kann verunsichern
Ein Beispiel: Nach einem tödlichen Verkehrsunfall erhält der Betroffene von einem Polizisten die Mitteilung, dass gegen ihn nun wegen eines Verkehrsunfalls mit Todesfolge ermittelt wird. Diese Aufklärung seitens des Polizisten ist unerlässlich. Sie kann jedoch aus zwei Gründen bedrohlich für den Betroffenen wirken. Erstens wird er nun von behördlicher Seite offiziell als möglicher Schuldiger eines tödlichen Verkehrsunfalls angesehen und damit auch als möglicher Schuldiger am Tod eines anderen Menschen. Zweitens kann eine solche Information stark verunsichern. Es können Fragen aufkommen wie: „Was kann die Folge dieser Ermittlung sein? Muss ich vielleicht sogar ins Gefängnis?“
Die Befragung durch die Polizei hilft dem Betroffenen möglicherweise, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Das hilft ihm in der Regel aber nicht, das oben erwähnte Bedürfnis nach Erklärung und Kontrolle wieder herzustellen. Denn einen Unfallhergang zu rekonstruieren, bedeutet nicht, diesen auch „zu verstehen“ (Trappe, 2001).
Arten von Schuldgefühlen
Für die praktische Arbeit ist es wichtig, die Schuldgefühle weiter zu differenzieren. Betroffene können sich verhaltensbezogen oder personenbezogen Schuld zuschreiben (Janoff-Bulman, 1989, 1992). Bei den verhaltensbezogenen Schuldgefühlen sind die Betroffenen der Überzeugung, dass sie die Situation durch ihre Handlung (oder das Auslassen einer Handlung) zumindest mit-verursacht haben. Sie sagen etwa: „Ich habe nicht schnell genug gebremst.“ Der Vorteil von dieser Art des Schuldgefühls liegt darin, dass der Betroffene weiß, dass er künftig in einer ähnlichen Situation die Chance hat, anders zu handeln. Er hat den Eindruck, dass er künftig wieder die Kontrolle über sich und sein Umfeld haben kann.
Bei personenbezogenen Schuldgefühlen beschuldigt sich der Betroffene nicht für eine (versäumte) Handlung. Er bewertet sich als Mensch ab. Der Zufall, der beispielsweise bei einem Unfall auch oft eine Rolle spielt, wird ausgeblendet. Der Betroffene wirft sich ein generelles Fehlverhalten und Unfähigkeit vor. Durch diese Art der Schuldzuschreibung kann es zu einem Einbruch des Selbstwertgefühls kommen, das im Extremfall zu suizidalen Handlungen führen kann (Andreatta & Unterluggauer, 2012). Das kann sich etwa in Aussagen äußern wie: „Damit kann ich nicht leben“ oder „Das werde ich niemals verkraften.“ Kriseninterventionshelfer sollten diesen Aspekt unbedingt berücksichtigen. (Zum Umgang mit suizidalen Betroffenen befindet sich ein gesondertes Kapitel in Vorbereitung.)
Innerer Prozess
Die Trauerbegleiterin Chris Paul hat in einem Vortrag mit einem Bild – wie ich finde – recht anschaulich beschrieben, was sich in einem Menschen abspielt, der sich nach einer erlebten Situation die Schuld dafür gibt. Sie spricht von einem „inneren Prozess“, den sich ein Betroffener macht. Wie im realen Leben nehmen an diesem Gerichtsprozess ein Ankläger, ein Verteidiger und ein Richter teil. Der Ankläger gibt dem Betroffenen die Schuld am Tod eines anderen Menschen und liefert dafür viele Argumente. Der Verteidiger spricht den Betroffenen frei und begründet seinerseits, warum dieser unschuldig sei. Der Richter trifft am Ende das Urteil – Schuld oder nicht. Davon hängt ab, ob sich der Betroffene langfristig schuldig fühlt oder nicht. Ein solcher innerer Prozess kann Wochen, Monate, manchmal auch Jahre dauern. Kriseninterventionshelfer sollen sich laut Paul nicht in diesen Prozess einmischen. Sie sollen nicht die Rolle des Verteidigers übernehmen. Und schon gar nicht die des Anklägers oder Richters.