- Es ist wichtig, die Schuldgefühle anzuerkennen und ernst zu nehmen. Für den Betroffenen sind diese Gefühle Realität, weswegen sie nicht klein- oder weggeredet werden sollten. Diese Gefühle haben ihre Existenzberechtigung.
- Entsprechend kann es helfen, dem Betroffenen zu signalisieren, dass die Schuldgefühle in solchen Situationen völlig normal sind. Hier können Aussagen helfen wie: „Ich verstehe, dass Sie das Gefühl haben, schuldig zu sein. Wollen Sie mir davon erzählen?“ oder „Es ist eine normale Reaktion, in einer solchen Situation erst einmal Schuldgefühle zu entwickeln.“
Erzählen schafft Struktur
- Im Umgang mit den Schuldgefühlen kann es dem Betroffenen ebenfalls helfen, die Ereignisse in möglichst chronologischer Form wiederzugeben. Damit bringt er für sich eine Struktur und Zusammenhänge in die Geschehnisse und kann sie besser überblicken. Es kann sein, dass der Betroffene dadurch feststellt, dass er nicht oder nicht allein verantwortlich für die Situation ist. Das strukturierte Erzählen kann also eine Möglichkeit sein, die Schuldgefühle zu reduzieren (Andreatta et al., 2010). Im Gegensatz zur Rekonstruktion im polizeilichen Verhör, kann der Betroffene sich hier Zeit lassen, seine Gedanken sortieren und frei sprechen, ohne dass er sich Gedanken machen muss, dass falsch gewählte Worte später juristisch gegen ihn verwendet werden können. Ein Gespräch mit einem Kriseninterventionshelfer über die Chronologie der Ereignisse hat also für die Verarbeitung eine tiefere Qualität als die mit der Polizei.
- Je nach Kontext können weitere Fragen im Umgang mit den Schuldgefühlen hilfreich sein. Ehlers (1999) hat diese zusammengefasst: Wie viel Zeit hatten Sie tatsächlich, um genau zu überlegen und sich dann zu entscheiden, wie Sie sich am besten verhalten könnten? Wie viel Einfluss hatten Sie tatsächlich darauf, was passiert ist? Wie hätten Sie wissen können, was passieren wird? Gibt es noch andere Erklärungen für die Folgen? Was war zur Zeit des Ereignisses der Grund für Sie, sich so zu verhalten? Wer oder was war noch an den Folgen beteiligt? Wie viel Einfluss hatten Sie auf das Verhalten des / der anderen?
Ressourcen aktivieren — das Positive nicht übersehen
- Im Zusammenhang mit den genannten Fragen kann der Helfer in dosierter Form hervorheben, wo sich der Betroffene positiv verhalten hat. Etwa dass dieser sofort eine Vollbremsung eingeleitet hat, um einen Unfall zu vermeiden, dass er danach den Rettungsdienst alarmiert und Erste Hilfe versucht hat zu leisten usw.
- Dem Betroffenen sollte verdeutlicht werden, dass es einen Unterschied zwischen Schuld und Schuldgefühlen gibt: „Wissen Sie, vielleicht ist es wichtig für Sie zu wissen, dass die Schuldgefühle, die Sie haben, nicht bedeuten, dass Sie tatsächlich Schuld sind an diesem Ereignis. Das sind manchmal zwei ganz verschiedene Sachen.“
- Die einzige Rolle, die ein Kriseninterventionshelfer in Chris Pauls Prozessbild annehmen kann, ist die eines Sachverständigen. Er kann dem Betroffenen sachliche Informationen an die Hand geben oder Fragen stellen, die dem inneren Verteidiger in die Hände spielen und den inneren Richter zu einem milden Urteil oder Freispruch bewegen könnten. Einem Ersthelfer, der sich nach einer erfolglosen Reanimation schuldig am Tod dieses Menschen fühlt, kann der Kriseninterventionshelfer beispielsweise die Information geben, dass die Chance, jemanden erfolgreich wiederzubeleben relativ gering ist – selbst wenn der Ersthelfer sofort damit angefangen und alles richtig gemacht hat.
Das zweite Beispiel betrifft eine Frau, die sich nach dem Suizid ihres Mannes den Vorwurf macht, daran schuld zu sein, weil sie in diesem Moment nicht bei ihm war und ihn nicht davon abhalten konnte. Der Helfer kann sie fragen, ob es für sie tatsächlich realistisch gewesen wäre, rund um die Uhr bei ihrem Mann zu sein, um ihn zu beschützen. In diesem Fall sollte der Helfer nicht auf eine Antwort drängen und sie auch nicht vorgeben. Es kann durchaus sein, dass die Hinterbliebene die Frage zur Seite schiebt und sie ihr einige Tage später wieder in den Sinn kommt. Vielleicht hilft sie ihr dann, sich zu entlasten.
Im Zweifel nach Schuldgefühlen fragen
- Das Vorgehen der Polizei sollte erklärt und eingeordnet werden: „Es ist ganz normal, dass nach einem Unfall Ermittlungen aufgenommen werden, wenn Menschen verletzt oder getötet worden sind.“ Vorbereitend kann darauf hingewiesen werden: „Es kann sein, dass eine Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung gegen Sie eingeleitet wird.“
- Sollte der Helfer den Eindruck haben, dass der Betroffene sich wegen eines Ereignisses schuldig fühlt, das aber noch nicht ausgesprochen ist, sollte er das offen ansprechen: „Ich habe den Eindruck, dass Sie sich verantwortlich für das fühlen, was passiert ist. Habe ich da Recht?“ (Andreatta & Unterluggauer, 2012). Dadurch werden dem Betroffenen keine Vorwürfe gemacht, ihm aber die Möglichkeit eingeräumt, über seine Schuldgefühle zu sprechen, sofern diese vorhanden sind.
Schuldgefühle brauchen Zeit — Wirkung der Intervention
Wichtig ist in allen Punkten, dass der Helfer nicht erwarten darf, dass der Betroffene sein Schuldgefühl durch die Intervention augenblicklich verliert. Dabei handelt es sich oft um einen langen Prozess, den die Betroffenen durchleben. Manchmal dauert dieser Prozess sogar Monate oder Jahre. Der Hinweis, beispielsweise, dass Schuldgefühle nicht gleichbedeutend mit juristischer Schuld sind, wird von dem Betroffenen wahrscheinlich nicht direkt in der Akutsituation bis zum Ende durchdacht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass er sich einige Tage später an diese Worte erinnert und dann gedanklich intensiver damit auseinandersetzt. Interventionen im Zusammenhang mit Schuldgefühlen können also zeitlich stark verzögert wirken.
Das sollte der Kriseninterventionshelfer unbedingt mit einkalkulieren. Damit vermeidet er, vom Betroffenen noch vor Ort hören zu wollen, dass dieser seine Schuldgefühle abgelegt hat. Stattdessen weiß der Helfer, dass seine Worte möglicherweise erst viel später wirken – in einem Zeitraum, in dem er mit dem Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Kontakt mehr hat. Das kann auch für den Kriseninterventionshelfer selbst entlastend wirken.