Zum einen gibt es die juristische Schuld. Diese wird von Richtern festgestellt. Beispielsweise, wenn es nach einem tödlichen Verkehrsunfall zu einem Prozess kommt, in dem geklärt wird, wer Verursacher dieses Unfalls war.
Zum anderen gibt es das Schuldgefühl. Das entsteht völlig unabhängig von der juristischen Schuld und ist mit ihr oft nicht deckungsgleich. Ein Lokführer, der einen Zug steuert, ist mit enormen Geschwindigkeiten unterwegs. Sein Bremsweg beträgt mehrere Hundert Meter. Durch die Tatsache, dass er auf Schienen unterwegs ist, hat er keine Möglichkeiten auszuweichen. Und doch fühlen sich viele Lokführer schuldig, wenn sie einen Menschen überfahren, der sich vor ihren Zug geworfen hat – auch wenn sie objektiv betrachtet keine Möglichkeit hatten, die Kollision zu verhindern (Siol et al., 2003). Kein Richter würde sie dafür verurteilen.
Viele Ursachen für Schuldgefühle
Schuldgefühle spielen in der Krisenintervention in vielfältigen Situationen eine Rolle – teilweise sogar zentrale Rollen. Zu nennen sind hier beispielsweise Hinterbliebene nach einem Suizid, die sich häufig für den Tod des Verstorbenen (mit) verantwortlich fühlen. Auch Eltern eines am Plötzlichen Kindstod gestorbenen Babys werden von Schuldgefühlen geplagt (Defrain & Ernst, 1978). Manchmal geben sich Elternteile nach diesem tragischen Ereignis sogar gegenseitig die Schuld für den Tod ihres Kindes, wenn ein Mann seiner Frau beispielsweise vorwirft, nicht noch einmal nach dem Baby im Kinderbett geschaut zu haben, bevor sie selbst ins Bett gegangen ist.
Schuldgefühle spielen aber auch bei Verursachern von (tödlichen) Verkehrsunfällen oder anderen Unfällen eine Rolle. Nicht zuletzt erleben auch Menschen Schuldgefühle, mit denen Helfer zunächst nicht rechnen: Es sind Überlebende eines Unfalls oder Unglücks, die sich schuldig fühlen, weil sie das Unglück überlebt haben und andere nicht.
Schuldgefühle nicht wegreden
Für Kriseninterventionshelfer ist diese Spannung zwischen juristischer Schuld und Schuldgefühlen manchmal schwer zu ertragen. Einsätze, bei denen Schuldgefühle im Spiel sind, zählen mit zu den belastendsten in der Krisenintervention. In vielen Situationen können die Hefer erkennen, dass den Betroffenen keine juristische Schuld trifft. Dennoch leidet dieser unter Umständen unter enormen Schuldgefühlen und macht sich Vorwürfe – beispielsweise der oben erwähnte Lokführer.
Auch wenn wir uns oft auf unsere Impulse verlassen können. In diesem Fall ist der erste Impuls oft nicht der beste. Viele Außenstehende neigen in solchen Momenten dazu, die Schuldgefühle herunterzuspielen und sagen beispielsweise: „Sie trifft keine Schuld.“ Davon ist aus zweierlei Gründen abzuraten.
Erstens: Diese Aussage wird niemanden von seinen Schuldgefühlen befreien. Jemand, der davon überzeugt ist, an einer Sache Schuld zu sein, wird nach dieser Aussage nicht aufspringen und sagen: „Super, wenn Sie das sagen, ist ja alles wieder gut.“ Die erhoffte Wirkung einer solchen Aussage dürfte nahezu immer ausbleiben.
Zweitens: Diese Aussage widerspricht – möglicherweise sogar sehr intensiv – den Gefühlen des Betroffenen. Er kann dadurch den Eindruck gewinnen, dass der Helfer ihn und seine wahrgenommene Schuld nicht ernstnimmt oder kleinredet. Damit wird sich der Betroffene nicht wohlfühlen und sich folglich vom Helfer psychisch und / oder physisch distanzieren. Die Aussage „Sie trifft keine Schuld“ – oder ähnliche Formulierungen – hilft dem Betroffenen nicht. Sie dient in erster Linie dazu, den Außenstehenden selbst zu entlasten. Er versucht dadurch, die Spannung dieser schwer auszuhaltenden Situation zu verringern. Es ist in diesem Moment das einzige, das ihm einfällt. Bei näherer Betrachtung gibt es allerdings keinen Grund, nach einem belastenden Ereignis in der Akutsituation mit aller Gewalt gegen Schuldgefühle vorzugehen. Sie erfüllen Funktionen, die dem Betroffenen helfen können, diesen einschneidenden Moment in seinem Leben zu verarbeiten. Schuldgefühle haben also – auch wenn es paradox klingen mag – eine Schutzfunktion.