Es kann durchaus sein, dass jemand in eine tödliche Situation gerät, dem Augenschein nach juristisch unschuldig ist und keine Schuldgefühle verspürt. Dennoch können ihn andere Beteiligte für schuldig halten und entsprechende Vorwürfe gegen ihn erheben. Beispiel: Ein Ehepaar verliert sein Kind durch den Plötzlichen Kindstod. Die Mutter des betroffenen Vaters – also die Oma des verstorbenen Kindes – sagt zu ihrem Sohn: „Hättest du noch einmal nach dem Kleinen geschaut, bevor du ins Bett gegangen bist, würde er jetzt vielleicht noch leben.“ In diesem Fall laufen in der Oma möglicherweise die gleichen psychischen Vorgänge ab wie oben bei jenen Menschen beschrieben, die Schuldgefühle entwickeln. Sie sucht auf die Schnelle eine Erklärung für das Geschehene und hat sie für sich gefunden.
Sinnvolle Trennung der Betreuung
In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die beiden Betroffenen getrennt voneinander zu betreuen. Bei der Oma können viele Aspekte angewendet werden, die bei den Handlungsoptionen für Menschen mit Schuldgefühlen aufgeführt sind. Wenn sie aufgefordert wird, das Ereignis zu schildern, wie es nach ihrer Ansicht abgelaufen ist, stellt sie vielleicht fest, dass ihren Sohn keine Schuld trifft. Vielleicht merkt sie aber auch, dass sie nicht über genügend Informationen verfügt, um sich ein Urteil in der Schuldfrage leisten zu können. Wie genau passiert dieser Plötzliche Kindstod eigentlich? Hier könnten Sachinformationen nützlich sein.
Der Kriseninterventionshelfer kann Schuld-Vorwerfende aber auch im Gespräch von diesen Vorwürfen weglenken hin zum aktuellen Geschehen oder in ein Gespräch über das verstorbene Kind verwickeln. Wie oben ist es auch hier nicht sinnvoll, dem Betreffenden ausreden zu wollen, dass der andere keine Schuld habe. Auch jemand, der in einem anderen einen Schuldigen sieht, sollte ernst genommen und adäquat vom Kriseninterventionshelfer betreut werden, statt in Diskussionen verwickelt zu werden.
Umgang mit Beschuldigtem
Dem hinterbliebenen Vater kann der Helfer erklären, was seine Mutter möglicherweise zu einer solchen Aussage bewegt. Ein Vortrag über die Funktion von Schuldgefühlen ihm gegenüber dürfte zu viel des Guten sein. Ein Hinweis wie „Das kann eine Art sein, wie Ihre Mutter versucht, mit dem Stress / Schock umzugehen, den der Tod ihres Enkels in ihr auslöst“, ist dagegen vielleicht hilfreicher.
Aufgabe des Kriseninterventionshelfers ist es, in einer solchen Situation zu deeskalieren. Seine Aufgabe ist es nicht, um jeden Preis für Harmonie zwischen den Beteiligten zu sorgen. Seine Aufgabe ist es auch nicht zu klären, wer von beiden sich im Recht befindet. Im genannten Beispiel zwischen der Oma und dem Vater des verstorbenen Kindes sieht die Oma ihren Fehler mit ein wenig Abstand möglicherweise ein. Vielleicht hält sie aber auch dauerhaft an ihren Vorwürfen fest. Das liegt nicht in der Hand des Helfers.
Diese Beispielsituation lässt sich auch auf viele andere Szenarien übertragen, in denen Kriseninterventionshelfer zum Einsatz kommen. In anderen Situationen wiederum kann sich die Frage auch von allein lösen. Nach einem tödlichen Unfall etwa kennt der Schuld-Vorwerfende den anderen in der Regel nicht. Die beiden werden sich möglicherweise danach nie wieder sehen, sodass sich auch gar keine Möglichkeit ergibt, die Schuldfrage weiter auszudiskutieren. Oder sie wird vertagt – bis zu einem Gerichtstermin.