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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Tref­fen mit Opfer­fa­mi­lie

Für die aku­te Kri­sen­in­ter­ven­ti­on spielt die­ser Absatz kei­ne Rol­le. Er ist eher als Hin­ter­grund­wis­sen zu ver­ste­hen. Oft ent­wi­ckelt sich bei einem Ver­ur­sa­cher im Ver­lauf der Zeit der Wunsch, mit den Ange­hö­ri­gen des töd­lich ver­un­glück­ten Unfall­op­fers in Kon­takt zu tre­ten. Die Moti­ve dafür sind unter­schied­li­cher Natur.

Der Betrof­fe­ne erhofft sich mög­li­cher­wei­se, sich auf die­sem Weg bei den Hin­ter­blie­be­nen ent­schul­di­gen und gege­be­nen­falls etwas wie­der gut­ma­chen zu kön­nen. Viel­leicht möch­te er hören, dass die Ange­hö­ri­gen ihm ver­ge­ben. Viel­leicht möch­te er aber auch ein­fach nur wis­sen, wie es den Ange­hö­ri­gen geht.

Hilf­rei­che Unter­stüt­zung für sol­che Tref­fen

Ein sol­ches Tref­fen ist oft nicht ein­fach, da vie­le Punk­te bedacht wer­den müs­sen. Allem vor­an müs­sen die Ange­hö­ri­gen einem sol­chen Tref­fen zustim­men. Und auch dann kann eine pro­fes­sio­nel­le Beglei­tung durch­aus sinn­voll sein. Ein Ver­ein, der in die­sen Fäl­len sei­ne Unter­stüt­zung anbie­tet, ist der ANUAS e.V.

Der Ver­ein ver­tritt in ers­ter Linie Ange­hö­ri­ge, die einen Men­schen durch eine Straf­tat ver­lo­ren haben – und bie­tet in die­sem Rah­men auch die Beglei­tung von Täter-Opfer-Tref­fen an. Auf Anfra­ge bestä­tig­te mir der Ver­ein, dass die­ses Ange­bot auch im Fal­le eines töd­li­chen Ver­kehrs­un­falls bestehe.

Sei­te 10/10

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