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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Was ist Schuld?

Schuld. Was ist das? Bevor wir uns näher mit die­ser Fra­ge befas­sen, habe ich eine Bit­te an Sie: Neh­men Sie sich einen klei­nen Moment Zeit und über­le­gen Sie sich, wie Sie einem ande­ren Men­schen die­ses Wort erklä­ren wür­den. Und haben Sie dabei bit­te im Hin­ter­kopf, dass die nahe­lie­gends­te Erklä­rung nicht unbe­dingt die bes­te sein muss.

Haben Sie eine Erklä­rung gefun­den? Oder haben Sie sich schwer damit getan? Letz­te­res wür­de mich nicht über­ra­schen, denn bei genau­er Betrach­tung ist es schwie­rig, eine all­ge­mein­gül­ti­ge Defi­ni­ti­on zu fin­den.

Der Duden (1985) erklärt Schuld mit den Wor­ten: „das Ver­ant­wort­lich­sein für einen unheil­vol­len, straf­wür­di­gen, bestimm­ten Gebo­ten o. ä. zuwi­der­lau­fen­den Vor­gang“ [Her­vor­he­bung im Ori­gi­nal]. Dar­un­ter wür­de zum Bei­spiel das geplan­te und vor­sätz­li­che Töten eines ande­ren Men­schen fal­len – ein Mord.

Schuld: Unter­schied­li­che Erklä­rungs­an­sät­ze

Doch ist tat­säch­lich jeder, der einen ande­ren Men­schen tötet, schul­dig? Die­ser Fra­ge geht unter ande­rem Fer­di­nand von Schi­rach in sei­nem fik­ti­ven Thea­ter­stück „Ter­ror“ (2016) nach. Dar­in kapert ein Ter­ro­rist ein voll­be­setz­tes Flug­zeug und zwingt die Pilo­ten, Kurs auf die voll besetz­te Fuß­ball­are­na in Mün­chen zu neh­men. Gegen den Befehl sei­ner Vor­ge­setz­ten schießt ein Kampf­pi­lot der Luft­waf­fe das Flug­zeug ab, um das Leben von den 70.000 Men­schen in der Are­na zu ret­ten. Doch durch sei­ne Ent­schei­dung und sein Han­deln ster­ben alle Pas­sa­gie­re im Flug­zeug. Der Pilot muss sich vor Gericht für sein Han­deln ver­ant­wor­ten. Ist er schul­dig? Hat er gemor­det? Oder hät­te er sich eher schul­dig gemacht, wenn er nicht geschos­sen hät­te und 70.000 Men­schen in der Are­na ums Leben gekom­men wären? Genau die­se Dis­kus­si­on führt von Schi­rach in die­sem Thea­ter­stück.

Län­der bewer­ten Schuld unter­schied­lich

Ein ande­res Bei­spiel: Vor­sätz­li­ches Töten ist kraft Geset­zes mei­nes Wis­sens in allen Län­dern die­ser Erde ver­bo­ten. Aber es gibt in vie­len Län­dern Aus­nah­men. Ein Hen­ker, der bei­spiels­wei­se in den USA einen zum Tode ver­ur­teil­ten Men­schen hin­rich­tet, tötet – geplant und vor­sätz­lich. Macht er sich schul­dig? In Deutsch­land wäre sei­ne Tat nicht denk­bar, da die Todes­stra­fe hier ver­bo­ten ist.

Die­ses Bei­spiel deu­tet an: Schuld ist mög­li­cher­wei­se auch eine regio­na­le Fra­ge. Deut­lich wird das auch beim The­ma Ster­be­hil­fe, das vie­le Län­der juris­tisch unter­schied­lich bewer­ten. Wäh­rend in Deutsch­land akti­ve Ster­be­hil­fe ver­bo­ten ist, ist sie in Bel­gi­en, der Schweiz, Luxem­burg und den Nie­der­lan­den (unter bestimm­ten Umstän­den) erlaubt. Die juris­ti­sche Schuld­fra­ge hängt also davon ab, in wel­chem Land ein Arzt einem Men­schen auf des­sen Wunsch ein töd­li­ches Medi­ka­ment ver­ab­reicht, um des­sen Leben zu been­den. Schuld lässt sich also offen­bar nicht glo­bal defi­nie­ren.

Wer ent­schei­det über Schuld?

Eine ande­re Stra­te­gie, Schuld zu defi­nie­ren, legt die Ent­schei­dung in die Hän­de von Rich­tern. Wenn sie einen Ange­klag­ten ver­ur­tei­len, ist er schul­dig, im Fal­le eines Frei­spruchs nicht. Die Idee die­ser Defi­ni­ti­on ist juris­tisch sicher­lich nach­voll­zieh­bar. Aber dabei soll­te nicht über­se­hen wer­den, dass es immer wie­der auch zu Urtei­len kommt, in denen Unschul­di­ge fälsch­li­cher­wei­se ver­ur­teilt wer­den. Was ist mit Ver­bre­chern, die man­gels Bewei­sen frei­ge­spro­chen wer­den oder erst gar nicht erst über­führt wer­den und folg­lich nicht vor Gericht ste­hen? Sind sie unschul­dig?

All das sind Fra­gen, die sicher­lich abend­fül­lend leb­haft dis­ku­tiert wer­den kön­nen. Es ist nicht das Ziel, sie an die­ser Stel­le abschlie­ßend zu beant­wor­ten. Die Gedan­ken­ex­pe­ri­men­te sol­len viel­mehr im Umgang mit dem Begriff „Schuld“ sen­si­bi­li­sie­ren und ver­deut­li­chen, wie schwie­rig es ist, Schuld objek­tiv zu fas­sen.

Für die Kri­sen­in­ter­ven­ti­on ist es des­halb wich­tig, zwei Aspek­te der Schuld von­ein­an­der zu tren­nen. Damit kom­men zwei Begrif­fe ins Spiel, die greif­ba­rer wer­den und daher im wei­te­ren Ver­lauf die­ses Auf­sat­zes ver­wen­det wer­den sol­len.

Sei­te 2/10

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