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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Wei­te­re For­men der Schuld­ge­füh­le

Wie ein­gangs erwähnt, tref­fen Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­hel­fer auch auf Men­schen mit Schuld­ge­füh­len, bei denen sie nicht zwin­gend damit rech­nen. Bis­lang haben wir uns haupt­säch­lich auf Ver­ur­sa­cher von belas­ten­den Ereig­nis­sen kon­zen­triert sowie auf Men­schen, die ein belas­ten­des Ereig­nis nicht ver­hin­dert haben – zum Bei­spiel die hin­ter­blie­be­ne Ehe­frau nach einem Sui­zid. Droz­dek et al. (2006) wei­sen jedoch auf wei­te­re Men­schen­grup­pen hin, die eine post­trau­ma­ti­sche Schuld ent­wi­ckeln kön­nen. Dazu zäh­len unter ande­rem Men­schen, die sich die Schuld geben, über­lebt zu haben, wäh­rend ande­re das Unglück nicht über­lebt haben. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die betrof­fe­nen Men­schen das Ereig­nis ver­ur­sacht haben oder eben­falls Opfer davon sind.

Auch Augen­zeu­gen pla­gen Schuld­ge­füh­le

Eben­falls von Schuld­ge­füh­len über­mannt wer­den kön­nen Augen­zeu­gen. Sie kön­nen sich Vor­wür­fe machen, nicht ein­ge­grif­fen zu haben, um die Situa­ti­on zu ver­hin­dern. Ähn­lich wie ein Ver­ur­sa­cher kön­nen auch sie der Über­zeu­gung sein, dass sie eine Situa­ti­on hät­ten vor­her­se­hen kön­nen und ent­spre­chend hät­ten han­deln müs­sen – auch wenn sie nicht aktiv an dem Ereig­nis betei­ligt, son­dern nur Zeu­gen waren.

Der Umgang mit die­sen Men­schen unter­schei­det sich nicht von den oben genann­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für den Umgang mit Ver­ur­sa­chern. Wich­tig ist hier vor allem das Bewusst­sein der Hel­fe­rin­nen, dass es auch hier zu Schuld­ge­füh­len kom­men kann.

Sei­te 8/10

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