Wie eingangs erwähnt, treffen Kriseninterventionshelfer auch auf Menschen mit Schuldgefühlen, bei denen sie nicht zwingend damit rechnen. Bislang haben wir uns hauptsächlich auf Verursacher von belastenden Ereignissen konzentriert sowie auf Menschen, die ein belastendes Ereignis nicht verhindert haben – zum Beispiel die hinterbliebene Ehefrau nach einem Suizid. Drozdek et al. (2006) weisen jedoch auf weitere Menschengruppen hin, die eine posttraumatische Schuld entwickeln können. Dazu zählen unter anderem Menschen, die sich die Schuld geben, überlebt zu haben, während andere das Unglück nicht überlebt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Menschen das Ereignis verursacht haben oder ebenfalls Opfer davon sind.
Auch Augenzeugen plagen Schuldgefühle
Ebenfalls von Schuldgefühlen übermannt werden können Augenzeugen. Sie können sich Vorwürfe machen, nicht eingegriffen zu haben, um die Situation zu verhindern. Ähnlich wie ein Verursacher können auch sie der Überzeugung sein, dass sie eine Situation hätten vorhersehen können und entsprechend hätten handeln müssen – auch wenn sie nicht aktiv an dem Ereignis beteiligt, sondern nur Zeugen waren.
Der Umgang mit diesen Menschen unterscheidet sich nicht von den oben genannten Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verursachern. Wichtig ist hier vor allem das Bewusstsein der Helferinnen, dass es auch hier zu Schuldgefühlen kommen kann.