In den meisten Fällen hinterlassen Suizidenten keinen Abschiedsbrief. Mehrere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass nur bei rund jedem dritten Suizid ein Abschiedsbrief vorgefunden wird (Döhner & Bojanovsky, 1987; Eisenwort et al., 2006; Pecher & Stark, 2015). Ein fehlender Abschiedsbrief wird von den Hinterbliebenen oft als weitere Belastung empfunden, weil damit die Frage offenbleibt, weshalb sich der Angehörige das Leben genommen hat. Diese Frage wird ohne Brief in der Regel nie mit letzter Gewissheit geklärt werden können.
Liegt jedoch ein Abschiedsbrief vor, wird darin in den meisten Fällen der Grund für den Suizid genannt (Pecher & Stark, 2015). Form und Stil der Briefe können stark variieren. Es kann sich um einen Brief handeln, der ordentlich am Computer geschrieben wurde. Es kann aber auch sein, dass er handschriftlich auf einem abgerissenen Zettel formuliert wurde. Trotz dieser äußerlichen Vielfalt lassen sich die Inhalte der Briefe grob in drei Gruppen einteilen (Heim & Lester, 1991):
Es handelt sich um einen reinen Abschiedsbrief, in dem der Suizident sich von seinen Angehörigen verabschiedetet. Gegebenenfalls nennt er einen Grund für seinen Suizid und entschuldigt sich für seine Tat.
Es handelt sich um einen Abschiedsbrief mit einem Testament. Diese Form des Abschiedsbriefes wird häufig von älteren Frauen gewählt, die geschieden sind oder deren Partner kurz vor dem Suizid starb.
Es handelt sich um einen Abschiedsbrief mit Instruktionen. Diese Form wird häufig von jüngeren Suizidenten gewählt, die Arbeits‑, Einsamkeits- oder Drogenprobleme hatten.
Gründe für einen Suizid
Die Gründe für einen Suizid sind vielfältig. In der Literatur finden sich unterschiedlich lange Listen mit Begründungen, die mehr oder weniger vollständig sind. Ganz grob lassen sich daraus drei Hauptgründe ausmachen, aus denen sich ein Mensch sein Leben nehmen möchte (Lasogga & Gasch, 2011).
Beim sozialkonfliktären Suizid stehen Probleme in Beziehungen zu anderen Menschen im Mittelpunkt. So steigt zum Beispiel die Suizidrate von Männern, die von ihrer Frau verlassen worden sind (Bojanovsky, 1985). Ein weiterer Grund kann die Kündigung durch den Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber sein. Arbeitslosigkeit gilt als wichtiger Risikofaktor für suizidale Gefährdung (Rogge & Kieselbach, 2010). Aber auch ein Geldinstitut kann eine Rolle spielen, wenn es auf überfällige Ratenzahlungen für das Haus hinweist und eine Zwangsversteigerung veranlasst. Die Betroffenen haben das Gefühl, dass sie auf einmal vor einem so überwältigenden Problem stehen, dass sie keinen anderen Ausweg mehr sehen, als sich das Leben zu nehmen. In diesen Fällen handeln Betroffene oft impulsiv und ohne große Überlegung. Der Suizid erfolgt also oft aus dem Affekt heraus. Für Hinterbliebene ist der Suizid ihres Angehörigen meist nicht nachvollziehbar, weil sie durchaus Lösungsmöglichkeiten für das Problem gesehen hätten.
Beim Suizid von psychisch kranken Menschen liegt in der Regel keine willentliche Entscheidung vor, sich das Leben zu nehmen. Hier geschieht die Tat oft in einem eingetrübten Bewusstseinszustand in der Folge einer psychischen Krankheit.
Beim Bilanzsuizid haben die Betroffenen bilanziert, was sie noch von ihrem Leben zu erwarten haben. Das Ergebnis lässt sie rational zu dem Schluss kommen, dass ein Suizid der bessere Weg ist als das, was sie in ihrem Leben noch erwartet. Das kann etwa der Fall nach einer tödlichen Krebsdiagnose sein, durch die klar wird, dass dem Betroffenen ein quälender Leidensweg bevorsteht. Diese Art des Suizids ist aber auch in Gefängnissen vorzufinden – wenn (zu lebenslänglich) verurteilte Straftäter für sich zu dem Schluss kommen, dass das Leben im Gefängnis und anschließend als Verurteilter in Freiheit nicht mehr lebenswert ist.