Im Umgang mit Suizidhinterbliebenen gibt es Vorgehensweisen, die den Hinterbliebenen in der Regel nicht helfen – vielleicht sogar schaden. Diese Vorgehensweisen kommen oft aus einer falschen Motivation heraus gelegentlich trotzdem zur Anwendung. Sie dienen weniger dem Betroffenen, sondern helfen stattdessen dem Kriseninterventionshelfer, mit der Situation klarzukommen, weil sie ihn aus einer vermeintlichen Hilflosigkeit herausholen. Diese Vorgehensweisen sollten also lieber unterlassen werden. Dazu gehören:
- Jegliche Form der Interpretation, etwa die Fragen betreffend, warum sich der Verstorbene das Leben genommen hat oder warum er gerade diese Form des Suizids gewählt hat. Stattdessen kann der ehrliche Hinweis hilfreich sein, dass es im Falle eines Suizids auf offene Fragen manchmal keine abschließenden Antworten gibt.
- Sollte der Hinterbliebene dem Suizidenten Vorwürfe machen, sollte der Helfer dies grundsätzlich akzeptieren und den Verstorbenen nicht in Schutz nehmen im Sinne von „Das war seine Entscheidung und die sollten Sie akzeptieren.“ Auch wenn dies nüchtern betrachtet richtig erscheint, empfindet der Hinterbliebene direkt nach dem Tod anders. Diese Emotionen sollten vom Helfer in diesem ersten Schritt aufgefangen und mit ausgehalten werden. Die ersten Stunden nach dem Tod sind meist nicht die richtigen für die Hinterbliebenen, um zu entscheiden, wie sie den Tod des Verstorbenen einordnen. Das erfolgt oft erst Tage, Wochen, Monate oder manchmal sogar Jahre nach dem Suizid.
Umgang mit sich selbst
Kriseninterventionshelfer sollten nach einem Einsatz, in dem es um Suizid geht, besonders achtsam mit sich selbst sein. Über die obligatorische Einsatznachbesprechung hinaus (gesondertes Kapitel dazu befindet sich in Vorbereitung) sollte er reflektieren, ob die Konfrontation mit der Selbsttötung ggf. eigene Gedanken auslöst. Schließlich sind auch Kriseninterventionshelfer Menschen, die sich selbst in einem Tief befinden können. Sollte der Helfer durch die Reflexion zu dem Schluss kommen, dass er selbst suizidale Gedanken hat, sollte er das nicht verharmlosen und sich unbedingt Hilfe holen. Das kann in der eigenen Kriseninterventionsgruppe sein, aber auch beim Hausarzt, der Telefonseelsorge oder weiteren Anlaufstellen.
Nach einem Suizid bleibt bei Hinterbliebenen, aber auch bei Kriseninterventionshelfern, manchmal der Gedanke an die letzten Momente im Leben des Verstorbenen hängen. Sie stellen sich vor, wie qualvoll der Tod gewesen oder wie verzweifelt der Mensch in diesen letzten Minuten gewesen sein muss. Wie lang haderte er, bevor er vom Stuhl sprang und sich das Leben nahm? Wie sicher war er sich? Diese Vorstellung erschwert den Umgang mit dem Suizid und dessen Verarbeitung.
Bedrohliche Bilder ersetzen
Eine Möglichkeit, mit diesen Gedanken und Bildern umzugehen besteht darin, sie gegen andere zu ersetzen. Möglicherweise hat der Verstorbene bei seinem Tod nicht gelitten. Möglicherweise war er bei den Vorbereitungen zu seinem Suizid sogar die Ruhe selbst und zögerte nicht eine Sekunde während der Umsetzung. Am Ende wissen wir nicht, was in den letzten Minuten des Verstorbenen vor sich ging. Wir können nicht belegen, ob die ersten, bedrohlichen Bilder zutreffen oder die zweiten, eher friedlichen. Daher sollten sich Hinterbliebene und Helfer durchaus erlauben, mit der friedlichen Version zu leben, um besser damit umgehen zu können (Paul, 2018a). Gestützt wird diese Vorgehensweise von Berichten von Menschen, die sich das Leben nehmen wollten, es aber überlebten. Sie sprechen häufig davon, in den letzten Minuten vor dem Suizidversuch entspannt und mit sich im Reinen gewesen zu sein.
Diese Information platziere ich bewusst unter der Überschrift „Umgang mit sich selbst“ und nicht bei den Handlungsoptionen. Ich erachte es als zu früh, Hinterbliebenen diese Information im Rahmen der Krisenintervention an die Hand zu geben. Hier gilt es, die Betroffenen zu stabilisieren und handlungsfähig zu machen. Die Verarbeitung des Geschehenen erfolgt erst deutlich nach dem Einsatz der Kriseninterventionshelfer.