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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Sui­zid oder Selbst­mord?

In der Umgangs­spra­che wird für Sui­zid oft auch der Begriff „Selbst­mord“ ver­wen­det. Auch der Duden greift bei sei­ner Defi­ni­ti­on auf die­sen Begriff zurück (Duden, 2000). Von des­sen Gebrauch ist in der prak­ti­schen Arbeit des Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­hel­fers jedoch aus­drück­lich abzu­ra­ten.

Durch die Ver­wen­dung des Wor­tes „Selbst­mord“ wird der Ver­stor­be­ne sprach­lich einem Mör­der gleich­ge­setzt und damit einem Täter. Das ist zu kurz gedacht und stellt nur eine Sei­te der Wahr­heit dar, die Hin­ter­blie­be­ne unnö­tig belas­ten kann. Teil­wei­se äußert sich die­se Belas­tung durch non-ver­ba­le Reak­tio­nen der Hin­ter­blie­be­nen, teil­wei­se bricht sie sich auch ver­bal bahn – zum Bei­spiel in dem (empör­ten) Pro­test: „Mein Mann ist kein Mör­der!“ Denn die ande­re Sei­te der Wahr­heit ist: Der Sui­zi­dent ist nicht nur Täter, son­dern auch ein Opfer. Und als sol­ches sehen vie­le Hin­ter­blie­be­ne den Ver­stor­be­nen.

Tat klar benen­nen

Unab­hän­gig davon und nur am Ran­de erwähnt sei, dass der Begriff des Selbst­mör­ders auch juris­tisch nicht halt­bar ist. In §211 StGB, Abs. 2 steht: „Mör­der ist, wer aus Mord­lust, zur Befrie­di­gung des Geschlechts­triebs, aus Hab­gier oder sonst aus nied­ri­gen Beweg­grün­den, heim­tü­ckisch oder grau­sam oder mit gemein­ge­fähr­li­chen Mit­teln oder um eine ande­re Straf­tat zu ermög­li­chen oder zu ver­de­cken, einen Men­schen tötet.“ (Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz, 2019a) Keins der im Geset­zes­text auf­ge­führ­ten soge­nann­ten Mord­merk­ma­le dürf­te bei einem Sui­zid erfüllt sein. Eine Aus­nah­me stellt der Selbst­mord­an­schlag dar, da hier mit hoher Wahr­schein­lich­keit auf gemein­ge­fähr­li­che Mit­tel zurück­ge­grif­fen wor­den sein dürf­te.

In der Pra­xis bewähr­te und von Hin­ter­blie­be­nen im Regel­fall akzep­tier­te Aus­drucks­for­men sind neben dem Sui­zid Aus­sa­gen wie: „Er hat sich umge­bracht / getö­tet / das Leben genom­men.“ Oder der Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­hel­fer nennt die Tat beim Namen: „Er hat sich erhängt / erschos­sen / …“

Sei­te 9/9

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