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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Umgang mit Kin­dern

Wenn unter den Hin­ter­blie­be­nen Kin­der sind, so soll­ten die­se ihrem Alter ent­spre­chend eben­falls in das Gesche­hen mit ein­ge­bun­den wer­den. Das bedeu­tet auch, dass ihnen die Wahr­heit gesagt und auf ver­meint­li­che Not­lü­gen ver­zich­tet wird. Die Trau­er­be­glei­te­rin Chris Paul (2018b) for­mu­liert das in ihren „Men­schen­rech­ten für trau­ern­de Kin­der“ sogar sehr deut­lich. Dort nennt sie als ers­tes Recht die „ange­mes­se­ne Infor­ma­ti­on“ (S. 233).

Eltern schre­cken manch­mal davor zurück, ihren Kin­dern die Wahr­heit zu sagen. Aber es spre­chen gute Grün­de für die­sen Weg. Kin­der haben ein sehr fei­nes Gespür dafür, wenn etwas nicht stimmt. Für sie ist es oft schwie­ri­ger aus­zu­hal­ten, nicht zu wis­sen, was pas­sier­te, als die Wahr­heit zu erfah­ren. Erhal­ten sie nicht die Infor­ma­tio­nen, nach denen sie fra­gen, schlie­ßen sie Wis­sens­lü­cken meist durch Fan­ta­sien. Die­se Fan­ta­sien kön­nen deut­lich schlim­mer aus­fal­len als die Rea­li­tät, was das Leid des Kin­des erhöht. Ist es dem Kind jedoch mög­lich, ein Ver­ständ­nis dafür zu gewin­nen, wie es zu dem Tod sei­nes Vaters kam, fällt es ihm leich­ter, ihn zu akzep­tie­ren (Essa & Mur­ray, 1994).

Ver­trau­ens­ver­hält­nis zum Kind stär­ken

Außer­dem hat das Kind gera­de – um in die­sem Bild zu blei­ben – sei­nen Vater ver­lo­ren. Für das Kind ist es in die­ser belas­ten­den Situa­ti­on wich­tig, nun eine Bezugs­per­son zu haben, der es auf gan­zer Linie ver­trau­en kann. Soll­te das Kind erfah­ren, dass die Mut­ter es belo­gen hat, zum Bei­spiel weil die Mut­ter den Sui­zid ver­heim­licht, kann die­ses Ver­trau­en enorm erschüt­tert wer­den. Dann hät­te das Kind nicht nur sei­nen Vater ver­lo­ren, son­dern auch die Erfah­rung gemacht, dem ein­zig ver­blie­be­nen Eltern­teil nicht mehr ver­trau­en zu kön­nen. Und die Erfah­rung zeigt: In den meis­ten Fäl­len bekom­men die Kin­der die Wahr­heit frü­her oder spä­ter zu Ohren. Wenn nicht von den Ange­hö­ri­gen selbst, dann viel­leicht von Spiel­ka­me­ra­den im Kin­der­gar­ten oder Klas­sen­ka­me­ra­den in der Schu­le. Schließ­lich ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass ande­re Fami­li­en von dem Sui­zid hören und offen in Anwe­sen­heit derer Kin­der dar­über spre­chen.

Nicht zuletzt spricht für einen offe­nen Umgang mit dem Kind die Tat­sa­che, dass Mut­ter und Kind so steu­ern kön­nen, in wel­chen Infor­ma­ti­ons­men­gen das Kind die Wahr­heit erzählt bekommt. Je nach Alter bedeu­tet ein ange­mes­se­ner Umgang mit dem Kind, die Infor­ma­tio­nen in klei­nen Men­gen zu dosie­ren (Shah, 2017).

Kin­der haben eige­ne Gedan­ken

Der hin­ter­blie­be­ne Eltern­teil soll­te dar­auf ach­ten, dass er dem Kind ver­mit­telt, dass der Ver­stor­be­ne das Kind geliebt hat – vor allem, wenn dem Sui­zid eine psy­chi­sche Erkran­kung vor­aus­ge­gan­gen ist, wegen der der Ver­stor­be­ne aggres­siv oder gleich­gül­tig wur­de (Paul, 2018a).

Außer­dem soll­te dem Kind ver­mit­telt wer­den, dass es kei­ne Schuld am Tod eines Ange­hö­ri­gen hat. Kin­der nei­gen dazu, sich für vie­le Din­ge in ihrem Umfeld schul­dig zu füh­len – vor allem, wenn es den Ange­hö­ri­gen kurz vor sei­nem Sui­zid ver­är­ger­te: „Weil ich so frech war, woll­te Papa nicht mehr leben.“ Eine mög­li­che Reak­ti­on könn­te hier sein: „Du bist ein Kind und trägst kei­ne Ver­ant­wor­tung für das, was Erwach­se­ne tun.“ (Paul, 2018a, S. 17).

Erzie­hungs­be­rech­tig­te ent­schei­den

Letzt­lich gilt jedoch: Der hin­ter­blie­be­ne Eltern­teil ent­schei­det, wie er mit sei­nem Kind umgeht und was er ihm wann sagt. Der Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­hel­fer kann dem Eltern­teil in die­ser Fra­ge bera­tend zur Sei­te ste­hen, darf aber kei­ne Ent­schei­dun­gen tref­fen – schon gar nicht über den Kopf des Eltern­teils hin­weg.

Die Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit Kin­dern sind Zusatz­in­for­ma­tio­nen, die den Hin­ter­blie­be­nen gege­ben wer­den kön­nen. Manch­mal fra­gen sie expli­zit danach: „Was sage ich denn mei­ner Toch­ter?“, manch­mal ergibt sich das The­ma im Gespräch mit dem Hin­ter­blie­be­nen. Es ist kei­nes­wegs so, dass alle Infor­ma­tio­nen gege­ben wer­den müs­sen. Das könn­te den Hin­ter­blie­be­nen über­for­dern. Es liegt in der Hand des Hel­fers zu ent­schei­den, wel­che Infor­ma­tio­nen in der jewei­li­gen Situa­ti­on rele­vant sind und zu wel­chem Zeit­punkt sie es sind, um sie dosiert zu über­mit­teln.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum all­ge­mei­nen Umgang mit hin­ter­blie­be­nen Kin­dern und dem alters­ent­spre­chen­den Ver­ständ­nis von Tod fin­den sich in einem geson­der­ten Kapi­tel.

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