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Digi­ta­les Trau­ern

Trau­er fin­det heu­te längst nicht mehr nur ana­log statt – etwa an einer Gedenk­stel­le für den Ver­stor­be­nen oder an sei­nem Grab. Das Inter­net bie­tet vie­le neue Räu­me, um öffent­lich oder pri­vat zu trau­ern – Gedenk­sei­ten, Foren, sozia­le Medi­en. Doch wie hilf­reich sind die­se Ange­bo­te? Die wis­sen­schaft­li­che For­schung dazu ist noch über­schau­bar und zeigt ein gemisch­tes Bild.

Gedenk­sei­ten bie­ten Ange­hö­ri­gen und Freun­den einen vir­tu­el­len Ort, um Erin­ne­run­gen zu tei­len, Fotos zu ver­öf­fent­li­chen, digi­ta­le Ker­zen zu ent­zün­den oder Kon­do­len­zen zu hin­ter­las­sen. Gera­de in Situa­tio­nen, in denen phy­si­sche Begeg­nun­gen erschwert oder unmög­lich sind – etwa bei räum­li­cher Distanz, wäh­rend einer Pan­de­mie oder im unmit­tel­ba­ren Schock­zu­stand – über­neh­men digi­ta­le Gedenk­sei­ten eine sym­bo­li­sche Funk­ti­on: Sie stel­len einen jeder­zeit zugäng­li­chen Erin­ne­rungs­raum dar, der unab­hän­gig von Ort und Zeit besucht wer­den kann (Wal­ter & Max­well, 2017). Das Bedürf­nis, wei­ter­hin mit dem Ver­stor­be­nen in Bezie­hung zu ste­hen, zeigt sich hier beson­ders deut­lich.

Auch auf sprach­li­cher Ebe­ne sind digi­ta­le Gedenk­räu­me bedeut­sam: In ihrer Ana­ly­se zeig­te McGlas­han (2021), dass Ange­hö­ri­ge in ihren Ein­trä­gen nicht nur über die Ver­stor­be­nen spre­chen, son­dern sich häu­fig an sie rich­ten – in direk­ter Anspra­che, oft in der Gegen­warts­form. Die­se Art der Kom­mu­ni­ka­ti­on – zwi­schen öffent­lich und intim, zwi­schen Trau­er und Kon­takt­auf­nah­me – kann das Gefühl för­dern, wei­ter­hin mit dem Ver­stor­be­nen ver­bun­den zu sein. Gedenk­sei­ten über­neh­men so nicht nur eine doku­men­ta­ri­sche oder sozia­le Funk­ti­on, son­dern wer­den zu einem Ort des fort­ge­führ­ten Dia­logs, der das indi­vi­du­el­le und kol­lek­ti­ve Erin­nern zugleich ermög­licht.

Kon­flik­te durch öffent­li­ches Geden­ken

Gleich­zei­tig heben Stu­di­en her­vor, dass die­se öffent­li­chen For­men des Andenkens auch Kon­flik­te ber­gen kön­nen. Wenn Trau­er in sozia­len Netz­wer­ken sicht­bar wird – etwa durch häu­fi­ge Posts oder emo­tio­na­le Fotos – erle­ben man­che Hin­ter­blie­be­ne das Gefühl, ihre Trau­er mit ande­ren „ver­han­deln“ zu müs­sen. Bell et al. (2015) doku­men­tie­ren Bei­spie­le, in denen Gedenk­sei­ten sogar wie­der gelöscht wur­den, weil sich Ange­hö­ri­ge nicht damit iden­ti­fi­zie­ren kön­nen, wie ande­re dem Ver­stor­be­nen geden­ken. Öffent­li­che Gedenk­sei­ten im Inter­net kön­nen somit zur emo­tio­na­len Stüt­ze wer­den, aber auch zur Gefah­ren­quel­le, wenn öffent­li­cher Druck oder unter­schied­li­che Mei­nun­gen ent­ste­hen.

Face­book und per­sön­li­che Web­sei­ten

Neben öffent­li­chen Foren ist auch Face­book zu einem zen­tra­len Ort des Trau­erns gewor­den. Man­che Hin­ter­blie­be­ne las­sen das Face­book­pro­fil des Ver­stor­be­nen in einen Gedenk­zu­stand ver­set­zen. Das Pro­fil wird dann mit „In Geden­ken an…“ über­schrie­ben und ein­ge­fro­ren. Dadurch blei­ben Inhal­te wie Freun­des­lis­ten, Fotos und Pos­tings je nach Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lung des Ver­stor­be­nen wei­ter ein­seh­bar. Geburts­tags­be­nach­rich­ti­gun­gen des Ver­stor­be­nen ent­fal­len, er wird auch nicht mehr in Freund­schafts­vor­schlä­gen ange­zeigt.

Digi­tal ver­sier­te Men­schen haben für Ver­stor­be­ne auch schon eige­ne Inter­net­sei­ten errich­tet, auf denen sie an ihn oder sie erin­nert haben – mit Tex­ten, Fotos, Vide­os und mög­li­cher­wei­se auch Sprach­nach­rich­ten des Ver­stor­be­nen. Je nach Gestal­tung der Sei­te kön­nen auch hier Freun­de und Bekann­te Nach­rich­ten hin­ter­las­sen und ihrer­seits Bil­der oder Vide­os hoch­la­den. Um die Pri­vat­sphä­re zu schüt­zen, kön­nen sol­che Sei­ten mit einem Pass­wort nur einer bestimm­ten Besu­cher­grup­pe zugäng­lich gemacht wer­den.

For­schungs­stand und offe­ne Fra­gen

Trotz der Viel­zahl an Ange­bo­ten und Ein­zel­fall­stu­di­en zur digi­ta­len Trau­er­ver­ar­bei­tung fehlt bis­lang eine umfas­sen­de, sys­te­ma­ti­sche Bewer­tung ihrer Wir­kung. Die vor­han­de­nen For­schungs­ar­bei­ten sind häu­fig kon­text­be­zo­gen und stark auf spe­zi­fi­sche Ziel­grup­pen (z. B. Sui­zid­hin­ter­blie­be­ne, jun­ge Erwach­se­ne oder pan­de­mie­be­ding­te Trau­er­fäl­le) fokus­siert. Ver­glei­chen­de Unter­su­chun­gen über län­ge­re Zeit­räu­me oder Stu­di­en, die unter­schied­li­che digi­ta­le For­ma­te mit­ein­an­der in Bezie­hung set­zen, sind bis­her kaum vor­han­den.

Die Fra­ge, für wen digi­ta­le For­men hilf­reich sind, unter wel­chen Umstän­den sie scha­den kön­nen und wie sie pro­fes­sio­nell beglei­tet wer­den müss­ten, bleibt bis­lang weit­ge­hend unbe­ant­wor­tet. Es stellt sich weni­ger die Fra­ge, ob digi­ta­le Trau­er­an­ge­bo­te wirk­sam sind, son­dern unter wel­chen Bedin­gun­gen.

KI in der Trau­er­ar­beit

Auch Künst­li­che Intel­li­genz spielt bei der Trau­er­ar­beit eine zuneh­men­de Rol­le – zur­zeit aller­dings eine oft frag­wür­di­ge. Repli­ka ist ein KI-gestütz­ter Chat­bot, der ursprüng­lich als emo­tio­na­ler Beglei­ter pro­gram­miert wur­de. Nut­ze­rin­nen und Nut­zer kön­nen sich mit der KI unter­hal­ten – in Form eines Text- oder Sprach­chats. Ziel ist eine emo­tio­na­le Bin­dung zu einer künst­li­chen Figur. Man­che Men­schen erstel­len sich eine Repli­ka, die den Ver­stor­be­nen nach­ahmt – zum Bei­spiel mit ähn­li­cher Spra­che, Cha­rak­ter­zü­gen oder sogar sei­nem Namen. Die KI imi­tiert dann den ver­stor­be­nen Men­schen.

Here­Af­ter AI geht noch einen Schritt wei­ter. Hier kön­nen Men­schen dem Sys­tem zu Leb­zei­ten meh­re­re Stun­den lang über ihr Leben, Lieb­lings­re­zep­te, Erin­ne­run­gen, Wit­ze und so wei­ter erzäh­len. Dar­aus ent­wi­ckelt das Por­tal eine spre­chen­de KI – mit der Stim­me und Aus­spra­che des Ver­stor­be­nen. Hin­ter­blie­be­ne kön­nen sich über eine App mit dem Ver­stor­be­nen unter­hal­ten.

Ethi­sche Beden­ken

Zwar gibt es ers­te wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en, die sich mit die­ser Art von Künst­li­cher Intel­li­genz in der Trau­er­ar­beit befas­sen. Es sind mei­ner Auf­fas­sung nach aber noch nicht genug, um kla­re Aus­sa­gen machen zu kön­nen, wel­che Vor- und Nach­tei­le der Ein­satz die­ser Bots mit sich bringt.

Trotz die­ser Unklar­heit (oder gera­de des­we­gen?) ist der Ein­satz die­ser Bots für die Trau­er­ar­beit ethisch umstrit­ten. Fach­leu­te for­dern ethi­sche Richt­li­ni­en, an die sich die Anbie­ter sol­cher Diens­te hal­ten sol­len. Holl­a­nek und Nowac­zyk-Bas­ins­ka (2024) for­dern bei­spiels­wei­se, dass Benut­ze­rin­nen und Benut­zer klar ver­ste­hen müs­sen, dass sie mit einer KI spre­chen – und nicht mit einem ech­ten (oder ver­stor­be­nen) Men­schen. Andern­falls könn­ten Trau­er­bots zu emo­tio­na­len Täu­schun­gen füh­ren, die Trau­er­ar­beit eher behin­dern als för­dern. Sie emp­feh­len einen pro­mi­nen­ten Warn­hin­weis in der Benut­zer­ober­flä­che.

Sie war­nen zudem vor dem Ein­satz durch Kin­der und Jugend­li­che, die die­se Trau­er­bots als real wahr­neh­men wür­den und mög­li­cher­wei­se fal­sche Vor­stel­lun­gen von Leben und Tod ent­wi­ckeln könn­ten.

Außer­dem sei es nötig, dass man bereits zu Leb­zei­ten der Nut­zung sei­ner Daten für Trau­er­bots zustimmt. Nur so kön­ne die Wür­de eines Ver­stor­be­nen auch nach sei­nem Tod gewahrt blei­ben.

Sei­te 6/8

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