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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Kin­der und Jugend­li­che

Kin­der und Jugend­li­che stel­len Ein­satz­kräf­te beim Über­brin­gen einer Todes­nach­richt vor beson­de­re Ent­schei­dun­gen. Die Ein­satz­kräf­te müs­sen in kur­zer Zeit ent­schei­den, wie mit ihrer Anwe­sen­heit umge­gan­gen wer­den soll. Die Eltern wis­sen zu die­sem Zeit­punkt noch nicht, wor­um es geht. Soll­ten die Kin­der bei der Über­brin­gung dabei blei­ben oder nicht? Eine all­ge­mein­gül­ti­ge Lösung gibt es dafür nicht.

Kin­der neh­men häu­fig schon vor der eigent­li­chen Mit­tei­lung wahr, dass etwas Außer­ge­wöhn­li­ches geschieht. Poli­zei­uni­for­men vor der Tür oder die ange­spann­te Stim­mung kön­nen bei ihnen Unsi­cher­heit aus­lö­sen. Wer­den sie abrupt aus dem Raum geschickt, ohne die Situa­ti­on ein­ord­nen zu kön­nen, kann das zusätz­li­che Ängs­te her­vor­ru­fen. Gleich­zei­tig kann die unmit­tel­ba­re Kon­fron­ta­ti­on mit der emo­tio­na­len Reak­ti­on eines Eltern­teils eben­falls sehr belas­tend sein – etwa wenn die­ser schreit, zusam­men­bricht oder in star­ke Ver­zweif­lung gerät.

Des­halb emp­fiehlt es sich, situa­ti­ons­ab­hän­gig zu ent­schei­den. Dabei spie­len unter ande­rem fol­gen­de Fak­to­ren eine Rol­le:

  • das Alter der Kin­der,
  • die räum­li­che Situa­ti­on,
  • die Zahl der ein­ge­setz­ten Kräf­te,
  • die zu erwar­ten­de emo­tio­na­le Dyna­mik.

Sind meh­re­re Hel­fen­de vor Ort, kann es sinn­voll sein, dass eine Per­son bei den Kin­dern bleibt, sie beglei­tet oder sich zunächst um sie küm­mert, wäh­rend die Todes­nach­richt über­bracht wird.

Grund­sätz­lich soll­ten Kin­der jedoch nicht über län­ge­re Zeit im Unkla­ren gelas­sen wer­den. Für sie kann es sehr belas­tend sein, star­ke Emo­tio­nen wahr­zu­neh­men, ohne zu ver­ste­hen, was gesche­hen ist.

Wie Kin­der und Jugend­li­che nach dem Über­brin­gen der Todes­nach­richt beglei­tet wer­den kön­nen, wird im Kapi­tel „Umgang mit Kin­dern und Jugend­li­chen“ aus­führ­lich dar­ge­stellt.

Sei­te 6/9

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