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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Über­brin­gen der Nach­richt – ein bei­spiel­haf­ter Ablauf

Nach Mög­lich­keit soll­ten Todes­nach­rich­ten im häus­li­chen Umfeld der Hin­ter­blie­be­nen über­bracht wer­den (Lasog­ga & Gasch, 2011). Zu Hau­se füh­len sich Men­schen für gewöhn­lich sicher und wer­den bei der Infor­ma­ti­on über den Tod eines nahen Ange­hö­ri­gen nicht durch ein frem­des Umfeld zusätz­lich belas­tet.

Kon­takt­auf­nah­me

Der ers­te Kon­takt erfolgt meist, nach­dem die Poli­zei an der Tür geklin­gelt und ein Ange­hö­ri­ger geöff­net hat. In die­sem Moment den­ken die Betrof­fe­nen oft, dass ein nahe­ste­hen­der Mensch mit dem Gesetz in Kon­flikt gera­ten sein könn­te und sie des­halb von der Poli­zei auf­ge­sucht wer­den (Przyrem­bel et al., 2011). Kommt die Poli­zei zu einer unge­wöhn­li­chen Uhr­zeit und ist ein naher Ange­hö­ri­ger noch nicht zu Hau­se, obwohl er längst zurück sein soll­te, ahnen Hin­ter­blie­be­ne mög­li­cher­wei­se bereits, dass etwas Schlim­mes pas­siert ist.

Zu Beginn wer­den sich die Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten in aller Regel für die Stö­rung ent­schul­di­gen und sich vor­stel­len – mit ihrer Funk­ti­on, ihrer Dienst­stel­le und ihrem Namen (Iden­ti­fy nach dem GRIE­V_ING-Modell).

Um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den, wer­den sie zunächst sicher­stel­len, dass sie mit der rich­ti­gen Per­son spre­chen und nicht etwa mit einer Nach­ba­rin: „Sind Sie die Ehe­frau von Wer­ner Weiß?“ (Schä­fer & Knub­ben, 1996). Falls die Frau das bestä­tigt, bit­ten sie dar­um, das Gespräch in der Woh­nung wei­ter­füh­ren zu dür­fen, um einen geschütz­ten Rah­men her­zu­stel­len.

In der Woh­nung ver­schaf­fen sie sich einen Über­blick: „Ist außer Ihnen sonst noch jemand da?“ Wenn sich wei­te­re Ange­hö­ri­ge in der Woh­nung befin­den, soll­ten sie zu dem Gespräch dazu­ge­holt wer­den (Gather). Die­ser Pro­zess soll­te das Über­brin­gen der Nach­richt aller­dings nicht unnö­tig lan­ge hin­aus­zö­gern.

Über­brin­gen der Nach­richt

Vor der Über­brin­gung der Todes­nach­richt bie­tet es sich an, die Ange­hö­ri­gen Platz neh­men zu las­sen und sich eben­falls zu set­zen, um auf Augen­hö­he mit ihnen zu spre­chen. Die eigent­li­che Todes­nach­richt soll­te dabei nach Beginn des Gesprächs nicht unnö­tig lan­ge hin­aus­ge­zö­gert wer­den.

Die Mit­tei­lung selbst soll­te klar, kurz und prä­gnant sein. Auf kom­ple­xe Sät­ze und Fach­be­grif­fe („wur­de reani­miert“) soll­te ver­zich­tet wer­den (De Leo et al., 2020). Auf die­se Wei­se neh­men die Ein­satz­kräf­te auf die ein­ge­schränk­te Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung der Betrof­fe­nen in sol­chen Aus­nah­me­si­tua­tio­nen Rück­sicht. Wei­ter­hin soll­te die über­brin­gen­de Per­son vor allem in die­sem Moment ruhig und sicher auf­tre­ten und Blick­kon­takt mit den Ange­hö­ri­gen hal­ten.

Eine mög­li­che For­mu­lie­rung könn­te sein: „Frau Weiß, Ihr Mann hat­te einen Auto­un­fall. Er wur­de dabei schwer ver­letzt. Er ist noch an der Unfall­stel­le gestor­ben.“ Oder: „Ihr Mann hat­te einen Herz­in­farkt. Die Sani­tä­ter haben ver­sucht, ihn wie­der­zu­be­le­ben – aber er hat es nicht geschafft. Ihr Mann ist tot.“ Die bei­den Bei­spie­le fol­gen einem Mus­ter: Die Sät­ze sind kurz, bau­en inhalt­lich auf­ein­an­der auf und schlie­ßen mit der kla­ren Infor­ma­ti­on ab, dass der Ehe­mann tot ist.

Die­se Vor­ge­hens­wei­se hat zwei Vor­tei­le: Zum einen wird die Nach­richt schnell über­mit­telt. Das ver­mei­det, dass die Ange­hö­ri­gen unnö­tig lang in ihrer Unge­wiss­heit ver­har­ren müs­sen. Zum ande­ren gibt es den Ange­hö­ri­gen durch den Auf­bau der Nach­richt die Mög­lich­keit, zumin­dest im Ansatz zu ver­ste­hen, was pas­siert ist: Auto­un­fall – schwer ver­letzt – gestor­ben. Herz­in­farkt – Ver­such der Wie­der­be­le­bung – tot (Edu­ca­te und Veri­fy).

Es kann durch­aus vor­kom­men, dass eine Poli­zis­tin oder ein Poli­zist in die­sem Moment nicht in der Lage ist, die Todes­nach­richt aus­zu­spre­chen, sich viel­leicht sogar von den Ange­hö­ri­gen abwen­det. In die­sem Fall kann auch eine Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kraft die Über­mitt­lung der Nach­richt über­neh­men.

Wich­tig ist, dass in die­sem Moment zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten kei­ne Rat­lo­sig­keit oder Unei­nig­keit dar­über ent­steht, wie es nun wei­ter­ge­hen soll. Das könn­te die Ange­hö­ri­gen ver­un­si­chern, das Ver­trau­en in das Ein­satz­team schmä­lern und die Über­mitt­lung der Infor­ma­ti­on unnö­tig hin­aus­zö­gern.

Sprach­ge­brauch:
Im Umgang mit den Ange­hö­ri­gen emp­fiehlt es sich, per­sön­li­che Bezeich­nun­gen für den Ver­stor­be­nen zu ver­wen­den, zum Bei­spiel „Ihr Mann“ oder „Ihre Frau“, und statt­des­sen auf Begrif­fe wie „der Tote“, „die Tote“ oder „der Leich­nam“ zu ver­zich­ten.

Dadurch kann eine respekt­vol­le und zuge­wand­te Gesprächs­at­mo­sphä­re ent­ste­hen, die den Betrof­fe­nen erleich­tert, die Situa­ti­on anzu­neh­men und emo­tio­nal zu ver­ar­bei­ten (Lasog­ga, 2014).

Sei­te 4/9

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