Nach Möglichkeit sollten Todesnachrichten im häuslichen Umfeld der Hinterbliebenen überbracht werden (Lasogga & Gasch, 2011). Zu Hause fühlen sich Menschen für gewöhnlich sicher und werden bei der Information über den Tod eines nahen Angehörigen nicht durch ein fremdes Umfeld zusätzlich belastet.
Kontaktaufnahme
Der erste Kontakt erfolgt meist, nachdem die Polizei an der Tür geklingelt und ein Angehöriger geöffnet hat. In diesem Moment denken die Betroffenen oft, dass ein nahestehender Mensch mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein könnte und sie deshalb von der Polizei aufgesucht werden (Przyrembel et al., 2011). Kommt die Polizei zu einer ungewöhnlichen Uhrzeit und ist ein naher Angehöriger noch nicht zu Hause, obwohl er längst zurück sein sollte, ahnen Hinterbliebene möglicherweise bereits, dass etwas Schlimmes passiert ist.
Zu Beginn werden sich die Polizistinnen und Polizisten in aller Regel für die Störung entschuldigen und sich vorstellen – mit ihrer Funktion, ihrer Dienststelle und ihrem Namen (Identify nach dem GRIEV_ING-Modell).
Um Missverständnisse zu vermeiden, werden sie zunächst sicherstellen, dass sie mit der richtigen Person sprechen und nicht etwa mit einer Nachbarin: „Sind Sie die Ehefrau von Werner Weiß?“ (Schäfer & Knubben, 1996). Falls die Frau das bestätigt, bitten sie darum, das Gespräch in der Wohnung weiterführen zu dürfen, um einen geschützten Rahmen herzustellen.
In der Wohnung verschaffen sie sich einen Überblick: „Ist außer Ihnen sonst noch jemand da?“ Wenn sich weitere Angehörige in der Wohnung befinden, sollten sie zu dem Gespräch dazugeholt werden (Gather). Dieser Prozess sollte das Überbringen der Nachricht allerdings nicht unnötig lange hinauszögern.
Überbringen der Nachricht
Vor der Überbringung der Todesnachricht bietet es sich an, die Angehörigen Platz nehmen zu lassen und sich ebenfalls zu setzen, um auf Augenhöhe mit ihnen zu sprechen. Die eigentliche Todesnachricht sollte dabei nach Beginn des Gesprächs nicht unnötig lange hinausgezögert werden.
Die Mitteilung selbst sollte klar, kurz und prägnant sein. Auf komplexe Sätze und Fachbegriffe („wurde reanimiert“) sollte verzichtet werden (De Leo et al., 2020). Auf diese Weise nehmen die Einsatzkräfte auf die eingeschränkte Informationsverarbeitung der Betroffenen in solchen Ausnahmesituationen Rücksicht. Weiterhin sollte die überbringende Person vor allem in diesem Moment ruhig und sicher auftreten und Blickkontakt mit den Angehörigen halten.
Eine mögliche Formulierung könnte sein: „Frau Weiß, Ihr Mann hatte einen Autounfall. Er wurde dabei schwer verletzt. Er ist noch an der Unfallstelle gestorben.“ Oder: „Ihr Mann hatte einen Herzinfarkt. Die Sanitäter haben versucht, ihn wiederzubeleben – aber er hat es nicht geschafft. Ihr Mann ist tot.“ Die beiden Beispiele folgen einem Muster: Die Sätze sind kurz, bauen inhaltlich aufeinander auf und schließen mit der klaren Information ab, dass der Ehemann tot ist.
Diese Vorgehensweise hat zwei Vorteile: Zum einen wird die Nachricht schnell übermittelt. Das vermeidet, dass die Angehörigen unnötig lang in ihrer Ungewissheit verharren müssen. Zum anderen gibt es den Angehörigen durch den Aufbau der Nachricht die Möglichkeit, zumindest im Ansatz zu verstehen, was passiert ist: Autounfall – schwer verletzt – gestorben. Herzinfarkt – Versuch der Wiederbelebung – tot (Educate und Verify).
Es kann durchaus vorkommen, dass eine Polizistin oder ein Polizist in diesem Moment nicht in der Lage ist, die Todesnachricht auszusprechen, sich vielleicht sogar von den Angehörigen abwendet. In diesem Fall kann auch eine Kriseninterventionskraft die Übermittlung der Nachricht übernehmen.
Wichtig ist, dass in diesem Moment zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften keine Ratlosigkeit oder Uneinigkeit darüber entsteht, wie es nun weitergehen soll. Das könnte die Angehörigen verunsichern, das Vertrauen in das Einsatzteam schmälern und die Übermittlung der Information unnötig hinauszögern.
Sprachgebrauch:
Im Umgang mit den Angehörigen empfiehlt es sich, persönliche Bezeichnungen für den Verstorbenen zu verwenden, zum Beispiel „Ihr Mann“ oder „Ihre Frau“, und stattdessen auf Begriffe wie „der Tote“, „die Tote“ oder „der Leichnam“ zu verzichten.
Dadurch kann eine respektvolle und zugewandte Gesprächsatmosphäre entstehen, die den Betroffenen erleichtert, die Situation anzunehmen und emotional zu verarbeiten (Lasogga, 2014).