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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Reak­tio­nen auf die Nach­richt

Die Reak­tio­nen auf eine Todes­nach­richt sind kaum vor­her­zu­sa­gen. Horn (2005) befrag­te acht Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten aus Thü­rin­gen nach den Reak­tio­nen der Ange­hö­ri­gen. Sie berich­te­ten von Fas­sungs­lo­sig­keit, Betrof­fen­heit, Ver­zweif­lung, Bestür­zung, Hilf­lo­sig­keit, Wei­nen, Schrei­en, Schock und irra­tio­na­lem Han­deln, aber auch von Emo­tio­nen wie Hass, Wut und Schuld­ge­füh­len. Die Reak­tio­nen kön­nen inten­siv aus­fal­len.

Im GRIE­V_ING-Modell folgt nun der Unter­strich. Er steht dafür, den Ange­hö­ri­gen Zeit zu las­sen. Das heißt für die Hel­fen­den, zum jet­zi­gen Zeit­punkt kei­ne wei­te­ren Detail­in­for­ma­tio­nen zu dem Gesche­he­nen zu nen­nen. Die Ange­hö­ri­gen benö­ti­gen die Zeit, um die Infor­ma­ti­on auf­zu­neh­men, zu ver­ar­bei­ten und zu begrei­fen.

Das Bes­te, was das Ein­satz­team jetzt machen kann, ist zu schwei­gen.

Schwei­gen als aktiv genutz­te Metho­de

Vie­le Hel­fen­de emp­fin­den Schwei­gen als belas­tend. Sie haben zunächst nichts mehr zu tun. Kei­nen „akti­ven“ Hand­lungs­schritt mehr zu haben, fühlt sich mit­un­ter nach Ohn­macht an.

Von außen scheint es, als wür­de im Moment des Schwei­gens nichts pas­sie­ren. Es kann hilf­reich sein, sich bewusst zu machen, dass in die­sem Moment tat­säch­lich sehr viel pas­siert. Die betrof­fe­ne Per­son ver­ar­bei­tet gera­de die Nach­richt, die ihre bis­he­ri­ge Lebens­wirk­lich­keit grund­le­gend ver­än­dert. Wenn Hel­fen­de in die­sem Moment wie­der anfan­gen wür­den zu spre­chen, wür­de die­ser Ver­ar­bei­tungs­pro­zess unter­bro­chen wer­den.

Hel­fen­de kön­nen die Situa­ti­on für sich erträg­li­cher machen, indem sie die Kon­zen­tra­ti­on für einen Moment auf sich rich­ten und bewusst lang­sa­mer atmen oder bewusst ihre Füße spü­ren, die fest auf dem Boden ste­hen. Es kann auch hel­fen, inner­lich zu zäh­len.

Die Ange­hö­ri­gen signa­li­sie­ren, wann sie bereit sind, das Gespräch fort­zu­set­zen. Sie wer­den begin­nen, Fra­gen zu stel­len. Sie steu­ern damit nicht nur, wann sie bereit für wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind, son­dern auch deren Inhalt. Sie fra­gen gezielt danach, was in die­sem Moment für sie stim­mig und wich­tig ist.

Nach­fra­gen

Aus den Fra­gen der Ange­hö­ri­gen lässt sich erken­nen, ob sie die über­brach­te Nach­richt ver­stan­den haben (Inqui­re). Soll­ten sie durch den Schock die Nach­richt noch nicht ver­stan­den haben oder nicht wahr­ha­ben wol­len, soll­te die Infor­ma­ti­on gege­be­nen­falls wie­der­holt wer­den.

Dass die Ange­hö­ri­gen die Nach­richt noch nicht rich­tig ver­stan­den haben, kann sich durch Sät­ze äußern wie „Ich ver­ste­he nicht. Was ist pas­siert?“ Oder: „Mein Mann ist nicht tot, er kommt gleich nach Hau­se.“ Haben die Hin­ter­blie­be­nen die Nach­richt dage­gen ver­stan­den, wer­den sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit danach fra­gen, was genau pas­siert ist oder Äuße­run­gen tref­fen wie: „Ich kann es nicht fas­sen. Wir haben vor­hin noch mit­ein­an­der tele­fo­niert.“

Nach­dem die Poli­zei die Fra­gen der Ange­hö­ri­gen beant­wor­tet hat, geht sie auf wei­te­re orga­ni­sa­to­ri­sche Aspek­te ein – etwa dar­auf, wo sich der Leich­nam des Ver­stor­be­nen befin­det und ob und wann die Ange­hö­ri­gen den Toten sehen kön­nen (Nuts and bolts).

Ob und wann dies mög­lich ist, hängt stark davon ab, ob es sich um eine kla­re oder unkla­re Todes­ur­sa­che han­delt. Soll­te sie unklar sein, ist die Poli­zei nach § 159 Straf­pro­zess­ord­nung ver­pflich­tet, Ermitt­lun­gen ein­zu­lei­ten. Nach § 94 Straf­pro­zess­ord­nung kann der Leich­nam als mög­li­ches Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt oder beschlag­nahmt wer­den (Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz, 2019b). Von die­ser Mög­lich­keit wird in der Pra­xis fast immer Gebrauch gemacht.

Vie­le Ange­hö­ri­ge wol­len Ver­stor­be­nen noch ein­mal sehen

Für vie­le Ange­hö­ri­ge gehört die Fra­ge, ob und wann sie den Ver­stor­be­nen noch ein­mal sehen kön­nen, zu den wich­tigs­ten Anlie­gen nach dem Erhalt der Todes­nach­richt. Der Wunsch nach einem Abschied ent­steht häu­fig bereits in den ers­ten Minu­ten nach der Mit­tei­lung.

Ein letz­ter per­sön­li­cher Kon­takt kann dabei hel­fen, die Rea­li­tät des Todes bes­ser zu begrei­fen und den Ver­lust schritt­wei­se anzu­neh­men. Auch wenn der Ver­stor­be­ne durch Krank­heit, Ver­let­zun­gen oder den Tod selbst ver­än­dert aus­sieht, emp­fin­den vie­le Hin­ter­blie­be­ne eine bewuss­te Ver­ab­schie­dung lang­fris­tig als hilf­reich.

Des­halb soll­ten Ange­hö­ri­ge mög­lichst früh dar­über infor­miert wer­den, wel­che Mög­lich­kei­ten des Abschied­neh­mens bestehen und wel­che Umstän­de gege­be­nen­falls zu Ver­zö­ge­run­gen füh­ren.

Nach den letz­ten Infor­ma­tio­nen über­gibt die Poli­zei den Ange­hö­ri­gen eine Tele­fon­num­mer, unter der sie in den kom­men­den Tagen wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten oder offe­ne Fra­gen klä­ren kön­nen (Give). Anschlie­ßend ver­ab­schie­den sich die Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten.

Ein Bei­spiel für einen Fly­er, den die Poli­zei Ham­burg in sol­chen Fäl­len hin­ter­lässt, fin­det sich auf der Web­site zu die­sem Hand­buch.

Betreu­ung durch Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te

Für die Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te beginnt nun die Betreu­ung der Ange­hö­ri­gen, wie sie im Kapi­tel „Grund­le­gen­de Bedürf­nis­se“ beschrie­ben wird (Resour­ces).

Falls zuvor ver­ein­bart, kön­nen die Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te nach dem Ein­satz die Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten kon­tak­tie­ren, die die Nach­richt über­bracht haben. Sie haben den Ein­satz­ort ver­las­sen, als die Lage noch sehr ange­spannt war. Die Ange­hö­ri­gen waren ver­zwei­felt, haben mög­li­cher­wei­se geschrien oder geweint. Ein Hin­weis, dass sich die Ange­hö­ri­gen im Lau­fe der Betreu­ung sta­bi­li­siert haben, kann für die Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten ent­las­tend wir­ken.

Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te soll­ten die­sen Kon­takt nach Mög­lich­keit pro­ak­tiv anbie­ten.

„Die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wür­den das manch­mal schon ger­ne wis­sen, fra­gen aber nicht immer nach – aus Angst, über­grif­fig zu wir­ken oder nach Sachen zu fra­gen, die sie nichts ange­hen“, sag­te ein Spre­cher einer deut­schen Poli­zei­dienst­stel­le bei Recher­chen zu die­sem Kapi­tel (sie­he Anmer­kung am Ende des Kapi­tels).

Ein sol­cher Aus­tausch kann zudem dazu bei­tra­gen, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten lang­fris­tig zu stär­ken.

Sei­te 5/9

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