Die Reaktionen auf eine Todesnachricht sind kaum vorherzusagen. Horn (2005) befragte acht Polizistinnen und Polizisten aus Thüringen nach den Reaktionen der Angehörigen. Sie berichteten von Fassungslosigkeit, Betroffenheit, Verzweiflung, Bestürzung, Hilflosigkeit, Weinen, Schreien, Schock und irrationalem Handeln, aber auch von Emotionen wie Hass, Wut und Schuldgefühlen. Die Reaktionen können intensiv ausfallen.
Im GRIEV_ING-Modell folgt nun der Unterstrich. Er steht dafür, den Angehörigen Zeit zu lassen. Das heißt für die Helfenden, zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Detailinformationen zu dem Geschehenen zu nennen. Die Angehörigen benötigen die Zeit, um die Information aufzunehmen, zu verarbeiten und zu begreifen.
Das Beste, was das Einsatzteam jetzt machen kann, ist zu schweigen.
Schweigen als aktiv genutzte Methode
Viele Helfende empfinden Schweigen als belastend. Sie haben zunächst nichts mehr zu tun. Keinen „aktiven“ Handlungsschritt mehr zu haben, fühlt sich mitunter nach Ohnmacht an.
Von außen scheint es, als würde im Moment des Schweigens nichts passieren. Es kann hilfreich sein, sich bewusst zu machen, dass in diesem Moment tatsächlich sehr viel passiert. Die betroffene Person verarbeitet gerade die Nachricht, die ihre bisherige Lebenswirklichkeit grundlegend verändert. Wenn Helfende in diesem Moment wieder anfangen würden zu sprechen, würde dieser Verarbeitungsprozess unterbrochen werden.
Helfende können die Situation für sich erträglicher machen, indem sie die Konzentration für einen Moment auf sich richten und bewusst langsamer atmen oder bewusst ihre Füße spüren, die fest auf dem Boden stehen. Es kann auch helfen, innerlich zu zählen.
Die Angehörigen signalisieren, wann sie bereit sind, das Gespräch fortzusetzen. Sie werden beginnen, Fragen zu stellen. Sie steuern damit nicht nur, wann sie bereit für weitere Informationen sind, sondern auch deren Inhalt. Sie fragen gezielt danach, was in diesem Moment für sie stimmig und wichtig ist.
Nachfragen
Aus den Fragen der Angehörigen lässt sich erkennen, ob sie die überbrachte Nachricht verstanden haben (Inquire). Sollten sie durch den Schock die Nachricht noch nicht verstanden haben oder nicht wahrhaben wollen, sollte die Information gegebenenfalls wiederholt werden.
Dass die Angehörigen die Nachricht noch nicht richtig verstanden haben, kann sich durch Sätze äußern wie „Ich verstehe nicht. Was ist passiert?“ Oder: „Mein Mann ist nicht tot, er kommt gleich nach Hause.“ Haben die Hinterbliebenen die Nachricht dagegen verstanden, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit danach fragen, was genau passiert ist oder Äußerungen treffen wie: „Ich kann es nicht fassen. Wir haben vorhin noch miteinander telefoniert.“
Nachdem die Polizei die Fragen der Angehörigen beantwortet hat, geht sie auf weitere organisatorische Aspekte ein – etwa darauf, wo sich der Leichnam des Verstorbenen befindet und ob und wann die Angehörigen den Toten sehen können (Nuts and bolts).
Ob und wann dies möglich ist, hängt stark davon ab, ob es sich um eine klare oder unklare Todesursache handelt. Sollte sie unklar sein, ist die Polizei nach § 159 Strafprozessordnung verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Nach § 94 Strafprozessordnung kann der Leichnam als mögliches Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt werden (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2019b). Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis fast immer Gebrauch gemacht.
Viele Angehörige wollen Verstorbenen noch einmal sehen
Für viele Angehörige gehört die Frage, ob und wann sie den Verstorbenen noch einmal sehen können, zu den wichtigsten Anliegen nach dem Erhalt der Todesnachricht. Der Wunsch nach einem Abschied entsteht häufig bereits in den ersten Minuten nach der Mitteilung.
Ein letzter persönlicher Kontakt kann dabei helfen, die Realität des Todes besser zu begreifen und den Verlust schrittweise anzunehmen. Auch wenn der Verstorbene durch Krankheit, Verletzungen oder den Tod selbst verändert aussieht, empfinden viele Hinterbliebene eine bewusste Verabschiedung langfristig als hilfreich.
Deshalb sollten Angehörige möglichst früh darüber informiert werden, welche Möglichkeiten des Abschiednehmens bestehen und welche Umstände gegebenenfalls zu Verzögerungen führen.
Nach den letzten Informationen übergibt die Polizei den Angehörigen eine Telefonnummer, unter der sie in den kommenden Tagen weitere Informationen erhalten oder offene Fragen klären können (Give). Anschließend verabschieden sich die Polizistinnen und Polizisten.
Ein Beispiel für einen Flyer, den die Polizei Hamburg in solchen Fällen hinterlässt, findet sich auf der Website zu diesem Handbuch.
Betreuung durch Kriseninterventionskräfte
Für die Kriseninterventionskräfte beginnt nun die Betreuung der Angehörigen, wie sie im Kapitel „Grundlegende Bedürfnisse“ beschrieben wird (Resources).
Falls zuvor vereinbart, können die Kriseninterventionskräfte nach dem Einsatz die Polizistinnen und Polizisten kontaktieren, die die Nachricht überbracht haben. Sie haben den Einsatzort verlassen, als die Lage noch sehr angespannt war. Die Angehörigen waren verzweifelt, haben möglicherweise geschrien oder geweint. Ein Hinweis, dass sich die Angehörigen im Laufe der Betreuung stabilisiert haben, kann für die Polizistinnen und Polizisten entlastend wirken.
Kriseninterventionskräfte sollten diesen Kontakt nach Möglichkeit proaktiv anbieten.
„Die Kolleginnen und Kollegen würden das manchmal schon gerne wissen, fragen aber nicht immer nach – aus Angst, übergriffig zu wirken oder nach Sachen zu fragen, die sie nichts angehen“, sagte ein Sprecher einer deutschen Polizeidienststelle bei Recherchen zu diesem Kapitel (siehe Anmerkung am Ende des Kapitels).
Ein solcher Austausch kann zudem dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften langfristig zu stärken.