Wenn ein Mensch stirbt, führt kein Weg daran vorbei, diese Nachricht den Angehörigen zu übermitteln. Je nach Kontext übernehmen diese Aufgabe unterschiedliche Personengruppen. Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Hospiz, informiert in der Regel das dortige Personal die Angehörigen, sofern diese im Moment des Todes nicht ohnehin anwesend sind. Stirbt ein Mensch zu Hause, informieren meist die Hinterbliebenen selbst weitere Verwandte und Bekannte. In vielen anderen Fällen überbringt die Polizei die Todesnachricht – etwa nach einem tödlichen Verkehrsunfall, einem Suizid außerhalb der eigenen Wohnung oder einem tödlichen Arbeitsunfall.
Es gibt kein bundesweit geltendes Gesetz, das die Polizei ausdrücklich verpflichtet, Todesnachrichten zu überbringen. Entsprechende Regelungen werden auf Länderebene getroffen. In einem Runderlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 30. Januar 2025 heißt es beispielsweise:
„Werden der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Unglücksfälle, durch die Personen schwer verletzt werden, oder Todesfälle bekannt, so hat sie sicherzustellen, dass die Angehörigen unverzüglich in geeigneter Weise unterrichtet werden. Sie kann sich hierzu anderer vertrauenswürdiger Personen bedienen. Im Bedarfsfall können Angebote der psychosozialen Notfallversorgung und der Opferunterstützung vermittelt werden.“ (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, 2025)
Nachricht zeitnah, aber nicht überhastet übermitteln
Was in diesem Zusammenhang unter einer „unverzüglichen“ Unterrichtung zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Es ist jedoch sinnvoll, keine unnötige Zeit zu verlieren – vor allem, wenn sich der Tod im öffentlichen Raum abgespielt hat, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. In diesem Fall besteht sonst die Gefahr, dass die Information die Angehörigen über soziale Medien schneller erreicht als über die Polizei und die Kriseninterventionskräfte.
Es ist aber auch wichtig, diesen Einsatz nicht überhastet anzugehen, sondern ihn angemessen vorzubereiten. Details dazu greift dieser Text später noch einmal auf.
Dass die Polizei Todesnachrichten überbringt, ist sinnvoll. Sie kennt die Hintergründe des Todesfalls, weiß, was mit dem Leichnam geschieht, und kann klären, welche Angehörigen zu informieren sind. Auch dieser Aspekt wird im weiteren Verlauf des Kapitels noch einmal aufgegriffen.
Ein weiteres Argument führt Horn (2005) an. Demnach handelt die Polizei beim Überbringen einer Todesnachricht auch im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr. Falls erforderlich, können die Polizistinnen und Polizisten die Hinterbliebenen davon abhalten, unüberlegte Handlungen vorzunehmen – etwa im Schockzustand ein Fahrzeug zu führen und sich selbst oder andere zu gefährden.
Bedeutung für die Angehörigen
Für die Angehörigen ist der Empfang der Todesnachricht ein einschneidendes Erlebnis. Die Mitteilung trennt deren Leben in zwei Teile: in das Leben vor der Nachricht und in das Leben danach, das ohne den verstorbenen Angehörigen auskommen muss (De Leo et al., 2020).
Deshalb kommt der Art, wie die Todesnachricht übermittelt wird, eine entscheidende Rolle zu. Im positiven Fall kann sie Angehörige beim Beginn eines gesunden Trauerprozesses unterstützen. Im negativen Fall kann sie zu einem Trauma führen (Janzen et al., 2004). Als positiv empfinden Angehörige in diesem Zusammenhang eine zugewandte Haltung der Überbringenden, eine verständliche und klare Kommunikation, eine geschützte Privatsphäre sowie die Möglichkeit, Fragen stellen zu können und Antworten zu erhalten (Ahmady et al., 2014).
Als wenig hilfreich oder sogar schädlich hat sich erwiesen, wenn die Überbringenden eine distanzierte Haltung einnahmen, zu wenige Informationen über die Hintergründe des Todesfalls hatten oder ihre eigenen Emotionen nicht ausreichend regulieren konnten (Jurkovich et al., 2000; Merlevede et al., 2004; Peters et al., 2016).