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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Rück­schritt in der Ent­wick­lung

Kin­der und Jugend­li­che machen nach einem Todes­fall häu­fig einen vor­über­ge­hen­den Ent­wick­lungs­rück­schritt. Bei Kin­dern bis zu 9 Jah­ren kann es vor­kom­men, dass sie wie­der ein­näs­sen, obwohl sie bereits tro­cken waren, am Dau­men lut­schen, Tren­nungs­ängs­te ent­wi­ckeln, sich stark an Bezugs­per­so­nen klam­mern oder bereits erlern­te Fähig­kei­ten ver­lie­ren. So kann zum Bei­spiel ihre Spra­che wie­der ein­fa­cher wer­den (Kaplow et al., 2012).

Die­ser Ent­wick­lungs­rück­schritt ist kein wirk­li­cher Rück­fall, son­dern Aus­druck einer Über­for­de­rung. Das betref­fen­de Kind fällt mit sei­ner Ver­hal­tens­wei­se unbe­wusst in frü­he­re Ent­wick­lungs­pha­sen zurück – in eine Zeit, in der der oder die Ver­stor­be­ne noch gelebt hat. Auf die­se Wei­se ver­sucht das Kind, die Ver­bin­dung zur ver­stor­be­nen Per­son auf­recht­zu­er­hal­ten (Lay­ne et al., 2017).

Auch bei Jugend­li­chen kann es zu einer Ver­lang­sa­mung der Ent­wick­lung kom­men. Das zeigt sich dar­in, dass sie ver­mei­den, über alters­ge­rech­te Zukunfts­per­spek­ti­ven zu spre­chen – zum Bei­spiel dar­über, wel­che beruf­li­chen oder fami­liä­ren Zie­le sie haben (Kaplow et al., 2012; Lay­ne et al., 2017).

Sobald es dem Kind oder dem Jugend­li­chen gelun­gen ist, sich emo­tio­nal wie­der zu sta­bi­li­sie­ren, ver­schwin­det der Rück­schritt in der Regel von selbst. Der Her­an­wach­sen­de zeigt dann wie­der sei­nem Alter ent­spre­chen­de Ver­hal­tens­wei­sen.

Schwe­re der Trau­er

Wie schwer ein Kind vom Tod eines Ange­hö­ri­gen betrof­fen ist, hängt – wie bei Erwach­se­nen – von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Über­ra­schen­der­wei­se reagie­ren Kin­der und Jugend­li­che auf die­sel­ben Fak­to­ren zum Teil anders als Erwach­se­ne.

Iden­tisch ist die Tat­sa­che, dass die Trau­er umso schwe­rer wiegt, je stär­ker die emo­tio­na­le Bin­dung zwi­schen dem Kind bzw. dem Jugend­li­chen und der ver­stor­be­nen Per­son war. Beson­ders der Tod eines Eltern­teils belas­tet Kin­der und Jugend­li­che schwer.

Einen deut­li­chen Unter­schied gibt es jedoch in der Fra­ge, ob der Tod bei­spiels­wei­se durch eine Erkran­kung abseh­bar war oder ob er plötz­lich ein­trat. Erwach­se­ne kön­nen mit einem abseh­ba­ren Tod meist bes­ser umge­hen als mit einem uner­war­te­ten, wäh­rend es sich bei Kin­dern häu­fig umge­kehrt ver­hält (Ken­tor & Kaplow, 2020).

Ein abseh­ba­rer Tod belas­tet Kin­der stär­ker als Erwach­se­ne

Die Autorin­nen und Autoren der Stu­die füh­ren dies dar­auf zurück, dass Kin­der bei vor­her­seh­ba­ren Todes­fäl­len häu­fi­ger Situa­tio­nen aus­ge­setzt sind, die für sie poten­zi­ell trau­ma­tisch sind. So erle­ben sie belas­ten­de medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe bei ihrem Ange­hö­ri­gen mit und müs­sen ver­ar­bei­ten, dass sich des­sen Gesund­heits­zu­stand über die Zeit hin­weg kon­ti­nu­ier­lich ver­schlech­tert.

Da das kogni­ti­ve Ver­mö­gen von Kin­dern noch nicht voll­stän­dig aus­ge­reift ist, wir­ken die­se Situa­tio­nen auf sie anders als auf Erwach­se­ne. Sie kön­nen die kör­per­li­chen Ver­än­de­run­gen und den fort­schrei­ten­den kör­per­li­chen Ver­fall der erkrank­ten Per­son oft noch nicht rich­tig ein­ord­nen. Han­delt es sich bei dem kran­ken Men­schen um eine zen­tra­le Bezugs­per­son, ent­wi­ckeln Kin­der häu­fig Ängs­te, durch des­sen Tod an Sicher­heit und Gebor­gen­heit zu ver­lie­ren.

Unklar ist die Stu­di­en­la­ge hin­ge­gen bei der Fra­ge, wie stark sich die Todes­ur­sa­che auf die Schwe­re der Trau­er bei Kin­dern aus­wirkt. Eini­ge Unter­su­chun­gen zei­gen, dass Kin­der nach einem Sui­zid oder Mord stär­ker belas­tet sind als Kin­der, die einen Ange­hö­ri­gen durch eine natür­li­che Ursa­che wie einen Herz­in­farkt ver­lo­ren haben. Ande­re Stu­di­en wei­sen jedoch dar­auf hin, dass die Todes­ur­sa­che kei­nen signi­fi­kan­ten Ein­fluss auf die Schwe­re der Trau­er hat (Alvis et al., 2022). Um in die­sem Punkt eine belast­ba­re Aus­sa­ge tref­fen zu kön­nen, sind wei­te­re Stu­di­en erfor­der­lich.

Sei­te 6/12

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