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Krisenintervention in Notfällen

Hinweise für die psychische Erste Hilfe

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Vor­be­rei­tung auf die Über­brin­gung

Ein Aspekt, den das GRIE­V_ING-Modell nicht berück­sich­tigt und der des­halb hier ergänzt wird, ist die Vor­be­rei­tung auf den Ein­satz. Das Modell wur­de für den medi­zi­ni­schen Bereich ent­wi­ckelt, etwa für den Ein­satz im Kran­ken­haus. Eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten hat­ten die Autoren daher nicht im Blick.

Die Vor­be­rei­tung betrifft vor allem zwei Berei­che:

  • Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te soll­ten den Ein­satz und ihr Vor­ge­hen im Vor­feld sorg­fäl­tig abspre­chen.
  • Sie soll­ten mög­lichst vie­le Infor­ma­tio­nen über die Umstän­de des Todes ein­ho­len.

Abspra­che zwi­schen Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten und Poli­zei

Die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten ist nicht all­täg­lich. Damit alle Betei­lig­ten wis­sen, wel­che Auf­ga­ben sie über­neh­men und wel­che nicht, ist es sinn­voll, wenn der gemein­sa­me Ein­satz an einem neu­tra­len Ort vor Beginn bespro­chen wird. „Neu­tral“ bedeu­tet hier: mög­lichst nicht unmit­tel­bar vor dem Haus, in dem die Todes­nach­richt über­bracht wer­den soll. Ein geeig­ne­ter Ort kann bei­spiels­wei­se ein Park­platz in aus­rei­chen­der Ent­fer­nung vom spä­te­ren Ein­satz­ort oder ein Bespre­chungs­raum auf der Poli­zei­wa­che sein.

In dem Gespräch soll­ten die Rol­len klar ver­teilt wer­den. Ein zen­tra­ler Punkt: Wer über­nimmt auf Sei­ten der Poli­zei die Wort­füh­rung? Das ist nicht nur wich­tig für die Zusam­men­ar­beit. Für die Ange­hö­ri­gen hat eine klar erkenn­ba­re Wort­füh­re­rin oder ein klar erkenn­ba­rer Wort­füh­rer den Vor­teil, dass sie eine ein­deu­ti­ge Ansprech­per­son haben. Die Ange­hö­ri­gen wis­sen dadurch, an wen sie sich mit ihren Fra­gen wen­den kön­nen (Jesch­kow­ski, 2005).

Fol­gen­de Aspek­te soll­ten vor dem Ein­satz bespro­chen wer­den:

  • Wem wird die Todes­nach­richt über­bracht? Das hilft der Poli­zei dabei sicher­zu­stel­len, dass die Nach­richt die rich­ti­gen Ange­hö­ri­gen erreicht. Außer­dem macht es für den Ein­satz­ver­lauf einen Unter­schied, ob die Nach­richt einer allein­le­ben­den Per­son oder einer Fami­lie mit meh­re­ren Kin­dern über­bracht wird. Die Poli­zei kann die­se Infor­ma­tio­nen in der Regel beschaf­fen und über­prü­fen.
  • Wie soll die Mit­tei­lung kon­kret erfol­gen? Bei Bedarf kön­nen kon­kre­te For­mu­lie­run­gen bespro­chen wer­den.
  • Ver­fügt die Wort­füh­re­rin oder der Wort­füh­rer bereits über Erfah­rung beim Über­brin­gen von Todes­nach­rich­ten und fühlt sie oder er sich sicher in die­ser Rol­le? Falls nicht, kön­nen die Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te wei­te­re unter­stüt­zen­de Hin­wei­se geben.
  • Wann ver­lässt die Poli­zei den Ein­satz­ort? In der Regel geschieht dies kurz nach dem Über­brin­gen der Nach­richt.
  • Wann und in wel­cher Form begin­nen die Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­te mit der Betreu­ung der Ange­hö­ri­gen?
  • Soll nach dem Ein­satz ein kur­zer Aus­tausch zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten statt­fin­den? Falls ja, soll­ten die Kon­takt­da­ten bereits vor dem Ein­satz aus­ge­tauscht wer­den.

Ein­ho­len von Infor­ma­tio­nen

Für die Ange­hö­ri­gen kommt die Todes­nach­richt oft uner­war­tet. Mög­li­cher­wei­se hat die hin­ter­blie­be­ne Ehe­frau noch mit ihrem Mann tele­fo­niert, bevor er sich auf den Heim­weg mach­te. Die uner­war­te­te Nach­richt von sei­nem töd­li­chen Unfall wirft bei ihr vie­le Fra­gen auf.

Wel­che Infor­ma­tio­nen die Ange­hö­ri­gen in einer sol­chen Situa­ti­on oft haben wol­len, ist im Fol­gen­den, ange­lehnt an Lasog­ga und Gasch (2011), zusam­men­ge­fasst:

  • Wann, wo und wie ist der Tod ein­ge­tre­ten? Die Ange­hö­ri­gen wol­len sich oft ein mög­lichst genau­es Bild von dem machen, was pas­siert ist.
  • Muss­te der Ver­stor­be­ne lei­den? Für Ange­hö­ri­ge kann es ent­las­tend sein zu erfah­ren, dass der Ver­stor­be­ne vor sei­nem Tod nicht lei­den muss­te.
  • Wer hat den Toten zuletzt gese­hen oder mit ihm gespro­chen?
  • Wohin wur­de der Tote gebracht?
  • Wie ist der Zustand des Leich­nams?
  • Ist es mög­lich, den Toten zu sehen?
  • Muss der Tote iden­ti­fi­ziert wer­den?

Einen Aspekt erach­te ich noch als wich­tig, den Lasog­ga und Gasch nicht nen­nen:

  • Wel­che Dienst­stel­le, Behör­de oder Kli­nik bear­bei­tet den Todes­fall? Hier emp­fiehlt es sich, Namen und Durch­wahl der Ansprech­per­son zu notie­ren.

Beim Aus­tausch die­ser Infor­ma­tio­nen zwi­schen Poli­zei und Kri­sen­in­ter­ven­ti­ons­kräf­ten soll­te zudem geklärt wer­den, wel­che Details an die Ange­hö­ri­gen wei­ter­ge­ge­ben wer­den dür­fen. Man­che Sach­ver­hal­te sind Teil lau­fen­der Ermitt­lun­gen und soll­ten den Hin­ter­blie­be­nen des­halb zu die­sem Zeit­punkt noch nicht mit­ge­teilt wer­den.

Sei­te 3/9

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