Ein Aspekt, den das GRIEV_ING-Modell nicht berücksichtigt und der deshalb hier ergänzt wird, ist die Vorbereitung auf den Einsatz. Das Modell wurde für den medizinischen Bereich entwickelt, etwa für den Einsatz im Krankenhaus. Eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften hatten die Autoren daher nicht im Blick.
Die Vorbereitung betrifft vor allem zwei Bereiche:
- Polizei und Kriseninterventionskräfte sollten den Einsatz und ihr Vorgehen im Vorfeld sorgfältig absprechen.
- Sie sollten möglichst viele Informationen über die Umstände des Todes einholen.
Absprache zwischen Kriseninterventionskräften und Polizei
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften ist nicht alltäglich. Damit alle Beteiligten wissen, welche Aufgaben sie übernehmen und welche nicht, ist es sinnvoll, wenn der gemeinsame Einsatz an einem neutralen Ort vor Beginn besprochen wird. „Neutral“ bedeutet hier: möglichst nicht unmittelbar vor dem Haus, in dem die Todesnachricht überbracht werden soll. Ein geeigneter Ort kann beispielsweise ein Parkplatz in ausreichender Entfernung vom späteren Einsatzort oder ein Besprechungsraum auf der Polizeiwache sein.
In dem Gespräch sollten die Rollen klar verteilt werden. Ein zentraler Punkt: Wer übernimmt auf Seiten der Polizei die Wortführung? Das ist nicht nur wichtig für die Zusammenarbeit. Für die Angehörigen hat eine klar erkennbare Wortführerin oder ein klar erkennbarer Wortführer den Vorteil, dass sie eine eindeutige Ansprechperson haben. Die Angehörigen wissen dadurch, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können (Jeschkowski, 2005).
Folgende Aspekte sollten vor dem Einsatz besprochen werden:
- Wem wird die Todesnachricht überbracht? Das hilft der Polizei dabei sicherzustellen, dass die Nachricht die richtigen Angehörigen erreicht. Außerdem macht es für den Einsatzverlauf einen Unterschied, ob die Nachricht einer alleinlebenden Person oder einer Familie mit mehreren Kindern überbracht wird. Die Polizei kann diese Informationen in der Regel beschaffen und überprüfen.
- Wie soll die Mitteilung konkret erfolgen? Bei Bedarf können konkrete Formulierungen besprochen werden.
- Verfügt die Wortführerin oder der Wortführer bereits über Erfahrung beim Überbringen von Todesnachrichten und fühlt sie oder er sich sicher in dieser Rolle? Falls nicht, können die Kriseninterventionskräfte weitere unterstützende Hinweise geben.
- Wann verlässt die Polizei den Einsatzort? In der Regel geschieht dies kurz nach dem Überbringen der Nachricht.
- Wann und in welcher Form beginnen die Kriseninterventionskräfte mit der Betreuung der Angehörigen?
- Soll nach dem Einsatz ein kurzer Austausch zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften stattfinden? Falls ja, sollten die Kontaktdaten bereits vor dem Einsatz ausgetauscht werden.
Einholen von Informationen
Für die Angehörigen kommt die Todesnachricht oft unerwartet. Möglicherweise hat die hinterbliebene Ehefrau noch mit ihrem Mann telefoniert, bevor er sich auf den Heimweg machte. Die unerwartete Nachricht von seinem tödlichen Unfall wirft bei ihr viele Fragen auf.
Welche Informationen die Angehörigen in einer solchen Situation oft haben wollen, ist im Folgenden, angelehnt an Lasogga und Gasch (2011), zusammengefasst:
- Wann, wo und wie ist der Tod eingetreten? Die Angehörigen wollen sich oft ein möglichst genaues Bild von dem machen, was passiert ist.
- Musste der Verstorbene leiden? Für Angehörige kann es entlastend sein zu erfahren, dass der Verstorbene vor seinem Tod nicht leiden musste.
- Wer hat den Toten zuletzt gesehen oder mit ihm gesprochen?
- Wohin wurde der Tote gebracht?
- Wie ist der Zustand des Leichnams?
- Ist es möglich, den Toten zu sehen?
- Muss der Tote identifiziert werden?
Einen Aspekt erachte ich noch als wichtig, den Lasogga und Gasch nicht nennen:
- Welche Dienststelle, Behörde oder Klinik bearbeitet den Todesfall? Hier empfiehlt es sich, Namen und Durchwahl der Ansprechperson zu notieren.
Beim Austausch dieser Informationen zwischen Polizei und Kriseninterventionskräften sollte zudem geklärt werden, welche Details an die Angehörigen weitergegeben werden dürfen. Manche Sachverhalte sind Teil laufender Ermittlungen und sollten den Hinterbliebenen deshalb zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.